96.447: Schwerin hat weniger Einwohner als gedacht. OB Badenschier zweifelt an Zensus 2022.

(stm) Die Ergebnisse des Zensus 2022 haben in Schwerin Diskussionen und Kritik ausgelöst. Oberbürgermeister Rico Badenschier äußerte sich in einer Pressemitteilung deutlich zu den neuen Einwohnerzahlen. Laut dem Zensus 2022 wurde die Einwohnerzahl Schwerins um 1.328 Personen nach unten korrigiert, was nun offiziell nr noch 96.447 Einwohnerinnen und Einwohner für den Stichtag 15. Mai 2022 ausweist. Diese Zahlen stehen nach Angaben des OB im Widerspruch zu den Daten des Melderegisters, das bereits eine Einwohnerzahl von nahezu 100.000 verzeichnete. Woran die Diskrepanz liegen könnte haben wir unten im Beitrag benannt.

„Wie schon beim letzten Zensus 2011 sind die aus dem Zensusbericht resultierenden Differenzen zu unseren eigenen statistischen Daten nicht zu erklären“, sagte Oberbürgermeister Badenschier. Angesichts dieser Diskrepanz kündigte die Stadt an, beim Statistischen Landesamt Mecklenburg-Vorpommern Widerspruch gegen den Zensus-Bescheid einzulegen.

Badenschier kritisierte zudem, dass die Zensus-Daten nicht zur Korrektur des Melderegisters verwendet werden können. „Warum eine statistische Methode, die eine 10-prozentige Stichprobe hochrechnet, genauer sein soll als ein Einwohnermelderegister, das alle Menschen zählt, die hier ihren Wohnort anmelden, erschließt sich mir weiterhin nicht“, so der Oberbürgermeister.

Badenschier mit Kritik nicht alleine

Oberbürgermeister Badenschier steht mit seiner Kritik am Zensus 2022 nicht alleine. Deutschlandweit melden sich Kommunen zu Wort.

Beim letzten Zensus vor einigen Jahren wurde gar von mehreren Kommunen gegen den Zensus geklagt. Bereits bei der vergangenen Volkszählung, dem Zensus 2011, hatte es Streit gegeben. Mehrere Kommunen, beispielsweise aus Sachsen Anhalt, verfolgten damals juristische Schritte. Hintergrund war, dass nach den Ergebnissen der Volkszählung in einigen Gemeinden weniger Menschen lebten als angenommen. In so einem Fall verringern sich die Zahlungen des Landes an die Kommunen. Die Abweichungen beim Zensus resultierten damals laut Experten unter anderem daraus, dass sich nicht alle Menschen in den Städten abmelden, wenn sie fortziehen. Die Klagen blieben erfolglos.

Ob OB Badenschier mit seiner Beschwerde mehr erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

Finanzielle Schäden befüchtet

Korrekturen der Einwohnerzahlen nach unten haben direkte finanzielle Konsequenzen. Insbesondere Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich und andere staatliche Zuwendungen sind oft an die Einwohnerzahl gekoppelt. Eine geringere Einwohnerzahl bedeutet weniger finanzielle Mittel für die betroffenen Kommunen. Dies betrifft auch die Planung und den Bau von Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen, die auf verlässlichen Bevölkerungsprognosen basieren müssen.


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