Marihuana, Haschisch, Ecstasy und Kokain. U-Haft für Drogendealer angeordnet.

(Polizeimeldung)

Am Dienstag kam es in Schwerin zur vorläufigen Festnahme eines 23 Jährigen. Ihm wird gewerbsmäßiges, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis vorgeworfen. Zur Überprüfung des Tatverdächtigen kam es aufgrund eines Zeugenhinweises aus der Bevölkerung. Der Verdacht, dass der 23-Jährige Betäubungsmittel mit sich führte, bestätigte sich. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte der Beschuldigte diverse Tütchen mit Marihuana, Haschisch, Ecstasy und Kokain bei sich. Bereits Ende Mai fiel der Algerier in einem Schweriner Einkaufcenter mit verschiedenen Betäubungsmitteln und Cannabis auf. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 26.06.2024 (Mittwoch) Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.


Kommentar (St.Ma)

Die Festnahme eines 23-jährigen Algeriers in Schwerin wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, darunter Cannabis, zeigt die Dringlichkeit einer regulierten Cannabisabgabe. Auf dem Schwarzmarkt wird Cannabis oft zusammen mit gefährlicheren Drogen wie Ecstasy und Kokain verkauft, was erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Wer „legal“ einen racuehn will, dem bleibt aktuell nur der Eigenanbau, beziehungsweise der Schwarzmarkt.

Das neue Cannabisgesetz, das seit dem 1. April 2024 gilt, soll solchen illegalen Aktivitäten entgegenwirken. Anbauvereinigungen könnten sauberes, kontrolliertes Cannabis bereitstellen und so den Schwarzmarkt eindämmen. Das soll eigentlich ab dem 1. Juli ermöglicht werden. Dann sollen Anbauvereinigen sich gründen und Genehmigungen beantragen dürfen, der kontrollierte Anbau starten dürfen.

Die Umsetzung dieses Gesetzes wird jedoch durch fehlende landesrechtliche Regelungen behindert. Unser gestriger Bericht zur Verzögerung der Anbauvereinigungen in Schwerin zeigt, dass die notwendige Unterstützung und klare Zuständigkeiten seitens der Behörden fehlen. Konsumenten bleibt oft nur der Schwarzmarkt als Bezugsquelle.

Es liegt in der Verantwortung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die erforderlichen Verordnungen und Zuständigkeiten schnell zu schaffen. Eine effektive Umsetzung des Cannabisgesetzes würde nicht nur die Sicherheit der Konsumenten erhöhen, sondern auch kriminelle Strukturen schwächen.


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