(stma)
„Am 24.09.2022 gegen 18:30 Uhr kam es zu einem Wohnhausbrand in der Franz-Mehring-Straße in 19053 Schwerin. Aus bislang unbekannter Ursache geriet der Dachstuhl eines leerstehenden und stark sanierungsbedürftigen Wohnhauses in Vollbrand. Kräfte der Berufsfeuerwehr Schwerin sowie der Freiwilligen Feuerwehr Schwerin-Mitte waren mit insgesamt 26 Kameradinnen und Kameraden im Einsatz und konnten ein Übergreifen auf weitere Wohnhäuser verhindern. Das Evakuieren von Anwohnerinnen und Anwohnern war nicht erforderlich, die Polizei stellte das Schließen der Fenster und Türen im unmittelbaren Nahbereich sicher. Es kam zu keinen Personenschäden, der Sachschaden beläuft sich auf geschätzte 80.000 EUR. Die Brandursache ist bislang unklar. Das Kriminalkommissariat Schwerin hat die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachtes der schweren Brandstiftung aufgenommen.“ so lautete eine Polizeimeldung vom gestrigen Tage.
Sicherungspflicht nicht beachtet.
Das Gebäude mangelhaft abgesichert ist, hatte in den vergangenen Wochen durchaus zu Diskussionen geführt. Anfang September 2022 berichtete die SVZ:
„Anwohner beobachteten zuletzt ein besorgniserregendes Treiben. Nicht nur Obdachlose, sondern wiederholt auch Kinder und Jugendliche betraten durch die sperrangelweit offene Tür der Hausnummer 17 das marode Gebäude, vorzugsweise nachts. Der Eigentümer kommt offensichtlich seiner Sicherungspflicht nicht richtig nach.“
Brandgefahr wurde vor Wochen thematisiert.
Auch eine potenzielle Brandgefährdung brachte die SVZ zur Sprache:
„Im Keller sieht man mit spitzen Blicken leere Schnapsflaschen, haufenweise Müll aus Leichtverpackungen und Benzinkanister, ob leer oder nicht ist von außen nicht zu sagen. Viele Hinterlassenschaften aber wirken frisch, wie gerade erst dort deponiert.“
Die Befürchtungen von Nachbarn haben sich nun bestätigt. Wäre die Meldung an die Feuerwehr nicht rechtzeitig ergangen, hätte der Brand wohl auf umliegende Gebäude übergreifen können und Menschenleben gefährden können.
Mangelnde Sicherung war bekannt, Stadt wartete ab.
Die Stadtverwaltung wusste Bescheid, handelte offenbar aber zu langsam. In dem SVZ Bericht von Anfang September nahm die Stadtverwaltung wie folgt Stellung: „Die Situation ist der Bauaufsicht bekannt, es wurde bereits ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet: Der Eigentümer wurde durch die Stadt über die Situation informiert und konnte dazu Stellung nehmen“, teilt Stadtsprecherin Michaela Christen mit. Diese Anhörung finde auf schriftlichem Wege statt. „Sollte er auf die Aufforderung zur Beseitigung der Missstände nicht reagieren, wird die Beseitigung bauordnungsrechtlich schriftlich angeordnet. Das ist der übliche Verfahrensverlauf in solchen Fällen”, so die Stadtsprecherin weiter. „
§ 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen. Zur Beseitigung der Missstände und zur Behebung der Mängel ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet. In dem Bescheid, durch den die Modernisierung oder Instandsetzung angeordnet wird, sind die zu beseitigenden Missstände oder zu behebenden Mängel zu bezeichnen und eine angemessene Frist für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen. Missstände liegen nach dem Baugesetz insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht.
ASK stellt Anfrage an den Oberbürgermeister
Ob die Stadt die Forderung nach Behebung der Mängel rechtzeitig an den Besitzer des Gebäudes versendet hat, warum die Stadt diese Sicherung nach über 3 Wochen seit dem sie Kenntnis der Zustände hat nicht durchgeführt hatte, und wie lange die Stadt dem Eigentümer eine Frist Gesetz hatte, möchte der Stadtvertreter der ASK durch eine offizielle Anfrage an den Oberbürgermeister geklärt wissen. „Hier wurden Menschenleben fahrlässig gefährdet. Es besteht Klärungsbedarf.“ so der derzeitige ASK Stadtvertreter Stephan Martini.
















