(stma) Der Oberbürgermeister wurde durch die Stadtvertretung beauftrag einen weiteren Standort für die Unterbringungen von Flüchtlingen zu suchen. Dieser Aufgabe ist er nachgekommen. Neben einer „Ertüchtigung“ und Beibehaltung des Standortes in der Hamburger Allee 202 -208, soll es einen weiteren Standort geben.
Bei den unterzubringenden Flüchtlingen handelt es sich um Flüchtlinge im Asylverfahren, die der Stadt Schwerin durch das Landesamt für innere Verwaltung konkret zugewiesen werden oder um Flüchtlinge, deren Asylantrag nach erfolgter Zuweisung abgelehnt wurde und gleichzeitig Hinderungsgründe für eine Rückführung bestehen. Insbesondere soll dort die Unterbringung von Familien, alleinstehenden Frauen mit Kindern und allein reisenden Frauen erfolgen.

Geprüfte Standorte wurden bewertet
Bemerkenswert sind nach Ansicht des Autors die Begründungen der Stadt bei Medewege und in der Möwenburgstraße. Schwerin ist eine der am stärksten zerteilten Städte, Segregations-Spitzenreiter sozusagen. Unter dem Blick der Segregation und Segregationsbekämpfung wirken die dort genannten Begründungen befremdlich.
Hier nun aber die geprüften Standorte, nebst Bewertung der Verwaltung.
Kommunale Fläche Pappelgrund / Nahe Club Zenit
Prüfergebnis der Stadtverwaltung:
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur dortigen Diskothek. Eine Gemeinschaftsunterkunft in der beschriebenen Größenordnung wäre baurechtlich zulässig. Die bestehenden Lärmimmissionen durch den Club Zenit stehen dem vorgesehenen Verwendungszweck jedoch entgegen. Das Vorhaben dort soll nicht weiter verfolgt werden. Fazit laut Verwaltung: Nicht geeignet
Möwenburgstraße
Prüfergebnis der Stadtverwaltung:
Das Grundstück liegt von der Güstrower Straße kommend gleich links unmittelbar am Kreisverkehr. Auch hier wäre das Vorhaben baurechtlich zulässig. Angesichts der exponierten Lage der Liegenschaft kommt dieser Standort für den Bau einer
Gemeinschaftsunterkunft nicht in Betracht. Fazit laut Verwaltung: Nicht geeignet
Medewege: Hauptstr. 1-3
Prüfergebnis der Stadtverwaltung
Hier stehen zwei unmittelbar nebeneinanderliegende kommunale Flächen sehr aktuell zur Verfügung, nachdem ein Erwerber die ihm obliegende Sanierungspflicht nicht erfüllt hat und der Rückfall einer dieser Flächen an die Stadt erfolgt. Nach einer ersten kursorischen Prüfung scheint die baurechtliche Zulässigkeit gegeben. Für den Standort einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen werden die infrastrukturellen Rahmenbedingungen jedoch als nicht ausreichend angesehen.
Nahversorger, Ärzte, Schule, Kindertagesbetreuung sind erst in einer Entfernung von deutlich mehr als einem Kilometer erreichbar. Angesichts der vorgesehenen Unterbringung von Familien, alleinstehenden Frauen mit Kindern beziehungsweise vulnerablen Personen ist eine fußläufige Erreichbarkeit für die Betroffenen herausfordernd. Die Anbindung durch
den ÖPNV (Bus) ist zwar jeweils stündlich gesichert. Allerdings ist hier auch der (Fahrt-) Kostenaspekt für die Bewohner zu betrachten, die lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Stadtteil weist eine geografisch vergleichsweise getrennte Lage auf und hat einen eher dörflichen Charakter. Mit einer Gesamteinwohnerzahl von 213 (inkl. Klein Medewege, Stand 31.12.2021) könnte eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von bis zu 120 Plätzen zu einer Unwucht in der Stadtteilzusammensetzung und des sozialen Klimas dort führen. Aus den vorgenannten Gründen wird dieser Standort damit ebenfalls nicht für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft favorisiert. Fazit laut Verwaltung: Nicht geeignet
Krebsförden, Benno-Völkner-Straße Ecke Carl-Friedrich-Flemming-Straße
Prüfergebnis der Stadtverwaltung:
Hier stehen zwei unmittelbar nebeneinander liegende Flächen zur Verfügung. Die Gesamtfläche beträgt 3.031 qm. Die Fläche ist versiegelt und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Zwar sind die Grundstücke mit zwei großen Leitungen belegt, es verbleibt nach erster Prüfung jedoch ausreichend Fläche für den erforderlichen Baukörper. Auch eine Leitungsumverlegung wäre grundsätzlich durchführbar. Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen an diesem Standort sind ausreichend. Die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in der vorgesehenen Größenordnung wäre baurechtlich nach erster Einschätzung zulässig. Fazit laut Verwaltung: Geeignet
Bürogebäude Friesenstraße
Prüfergebnis der Stadtverwaltung:
Der ebenfalls zuletzt betrachtete Standort des ehemaligen Bürogebäudes in der Friesenstraße ist aufgrund des baulichen Zustandes sowie fehlender notwendiger Infrastrukturen in dem Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft nicht geeignet. Nach erster
Einschätzung würde eine grundständige Sanierung nicht nur erhebliche Kosten nach sich ziehen, sondern auch ein Zeitfenster von mindestens drei Jahren benötigen. Fazit laut Verwaltung: Nicht geeignet
Die Entscheidung möchte die Stadtvertretung auf ihrer nächsten Sitzung am 7. November 2022 auf den Weg bringen. Nach den Prüfergebnissen der Verwaltung scheint einzig der Standort in Krebsförden als geeignet. Die Stadtverwaltung möchte ein EU weites Vergabeverfahren starten, dann würde der günstigste/ wirtschaftlichste Bewerber genommen. Die SPD und Grüne schlagen hingegen in einem Ersetzungsantrag das Gebäude in der Friesenstraße vor. Das wiederum lehnt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum SPD/Grüne Antrag ab. Es wird also spannend auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung.
Die Sitzung kann am Montagabend ab 17 Uhr in Echtzeit im Netz verfolgt werden: www.schwerin.de/stream
Hier kann der Tagesordnungspunkt, nebst allen relevanten Unterlagen eingesehen werden: https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=9206

















