(stm) In den aktuellen Mitteilungen des Oberbürgermeisters findet sich der Punkt: „Sachstand Planungen Energiemangellage“ Wir geben den Bericht in diesem Beitrag unkommentiert wieder:
Sachstand Planungen Energiemangellage
In dieser Zusammenfassung werden Maßnahmen des FD Feuerwehr und Rettungsdienst zur Aufrechterhaltung des eigenen Dienstbetriebes in einer möglichen Gas- und/oder Strommangellage sowie Maßnahmen des FD Feuerwehr und Rettungsdienst als untere Katastrophenschutzbehörde zum Bevölkerungsschutz dargestellt (Stand 23.11.2022). Vorbereitungen Dritter, wie etwa städtischer Betriebe oder Maßnahmen, welche in der Betreiberverantwortung der Einrichtungen kritischer Infrastruktur liegen, sind nicht Gegenstand dieser Zusammenfassung.
Grundlage der Planungen sind fachliche Weisungen des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage vom 29.06.2022 und 13.09.2022. Die Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz werden regelmäßig mit den Stadtwerken, der Polizei sowie der obersten Katastrophenschutzbehörde abgestimmt. Grundsätzlich wird auf Ebene der Katastrophenschutzbehörden des Landes von einer Betroffenheit über Kreisgrenzen hinaus ausgegangen. Daher werden logistische Aufgaben, wie z.B. die Versorgung mit Treibstoff, Lebensmitteln o.ä. auf Landesebene vorbereitet und koordiniert.
Als grundlegendes Szenario wird ein zeitlich begrenzter Ausfall der Gasversorgung (wenige Wochen) und in der Eskalation der Stromversorgung (14 Tage) über das Stadtgebiet der Landeshauptstadt hinaus angenommen. Im Falle eines Ausfalls der Gasversorgung kann das Fernwärmenetz weiterhin mit Heizöl betrieben werden. Somit würde die Versorgung mit Heizung und Warmwasser für ca. 1/3 der Schweriner Bevölkerung (Gas als Energieträger) nicht zur Verfügung stehen.
Für die Treibstoffversorgung im Falle eines Stromausfalls wurde ein Logistikkonzept erarbeitet und die Lieferung notwendiger Ausstattungsgegenstände in Auftrag gegeben, hier finden enge Absprachen mit dem Landeskoordinierungs- und Unterstützungsstab beim Innenministerium (LKUSt) statt, um frühzeitig auf eine vom Land (oberste KatS-Behörde) koordinierte Treibstoffversorgung zugreifen zu können. Absprachen mit den Betreibern örtlicher Tankstellen bezüglich einer Ertüchtigung mit Netzersatzanlagen oder Einspeisepunkten werden momentan geführt.
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes Feuerwehr und Rettungsdienst:
Als kritische Dienstleistung wurden Brandschutz, Hilfeleistung, Notfallrettung sowie Betrieb der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM) und des operativ-taktischen Stabes identifiziert. Die Feuer- und Rettungswache in der Graf-Yorck-Str. ist an das Fernwärmenetz angeschlossen. Daher wird ein reiner Ausfall der Gasversorgung als unproblematisch für die Aufrechterhaltung der kritischen Leistungen angesehen.
Für den Fall eines Stromausfalles steht eine Netzersatzanlage zur Verfügung, die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren werden derzeit nachgerüstet (siehe Vorlage HA 16.08.2022 sowie 11.10.2022). Für die Wachabteilungen besteht ein rollierender Dienstplan, in den die Beschäftigten der Notfallrettung integriert werden können. So besteht eine vorgeplante Diensteinteilung, die unabhängig von z.B. Mobilfunk bereits kommuniziert werden kann. Die Freiwilligen Feuerwehren sind im Personalkonzept ebenfalls berücksichtigt.
Die Stabsdienstordnung des operativ-taktischen Stabes wurde im Jahr 2022 neu gefasst, im Dezember ist eine umfassende Fortbildung mit Stabsübung zur Stärkung der Struktur angesetzt. Das BOS-Digitalfunknetz kann durch notstromversorgte Basisstationen weiterhin betrieben werden. Hierüber ist auch die Verbindung der Leitstelle z.B. mit Polizei und anderen Behörden gesichert. Weiterhin sind Satellitentelefone vorhanden. Eine Betankung der Einsatzfahrzeuge, wie sie regulär beim Nahverkehr Schwerin stattfindet, kann auch bei einem Stromausfall weiterhin
erfolgen.
Soweit möglich wurde die Lagerhaltung von z.B. medizinischem Verbrauchsmaterial aufgestockt. Die Möglichkeit für die Bevölkerung, bei Ausfall des Mobilfunks einen Notruf abzusetzen, wurde in das Konzept der Notfallmeldestellen und -treffpunkte integriert (siehe Vorlage HA vom 08.11.2022). Hierzu ist auch ein Konzept mit den der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg angeschlossenen Landkreisen in der Abstimmung.
Erweiterte Maßnahmen Bevölkerungsschutz:
Als vorbereitende Maßnahme wurden Betriebe der kritischen Infrastruktur im Stadtgebiet identifiziert und mit Schreiben vom 22.07.2022 dazu aufgefordert, einen Fragebogen zur eigenen Vorsorge für den Katastrophenfall zu treffen. Gleichzeitig wurde an die Betreiberpflicht zur Vorbereitung nach § 13a LKatSG M-V verwiesen.
Diese so erhaltenen Informationen wurden ausgewertet und in eine Datenbank sowie in eine digitale Karte eingearbeitet. Das Konzept zu Notfallmeldestellen und -treffpunkten, inklusive der geplanten Standorte und der
Mindestleistungen für die Bevölkerung wurde als Anlage für eine entsprechende Vorlage an den Hauptausschuss bereits kommuniziert und wird daher als bekannt vorausgesetzt (HA vom 08.11.2022). Zurzeit befinden sich die beschafften Netzersatzanlagen in der Lieferung und die entsprechenden Gebäude werden technisch ertüchtigt, um einspeisefähig zu werden. Die Kommunikation des Konzeptes an die Bevölkerung, gleichzeitig zum sich im Aufbau befindlichen Sirenennetz, ist in Vorbereitung.
Konzepte, wie etwa die Einrichtung von Notfallmeldestellen, Tanklogistik, Einbindung von Spontanhelfenden wurden nachhaltig erstellt und dokumentiert, um auch in der Zukunft für andere Szenarien anwendbar zu sein. Es ist aktuell in der Prüfung, inwiefern ein Pflegeheim technisch mit einer Notstromversorgung ertüchtigt werden kann, um beatmungs- und sauerstoffpflichtige Personen aufnehmen zu können. Die Aufnahme einer Vielzahl von Personen in das Helios-Klinikum ist aus technischen und organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht vorgesehen. Vielmehr müssen Patienten, die anderweitig ausreichend versorgt werden können, aus dem Klinikum entlassen werden, um Kapazitäten für Patientinnen und Patienten zu schaffen, welche akut vital bedroht sind und zwingend auf die Versorgung im Klinikum angewiesen sind. Im begründeten Fall oder für einen Übergangszeitraum kann dies u.a. auch für vorgenannte Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Intensivpflegen o.ä. gelten.
Mit einigen Betreibern kritischer Infrastruktur, wie z.B. dem Helios-Klinikum und Pflegeheimen, wurden gesondert Termine zum Austausch vereinbart. Hier wurden die anwesenden Pflegeheimbetreiber auf mögliche Probleme während eines Gas- und Strommangels hingewiesen und kurzfristige Handlungsoptionen erörtert. Es wurde erneut explizit auf die gesetzlich festgesetzte Betreiberpflicht zur Vorsorge hingewiesen.
Mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Apothekerkammer müssen noch Konzepte bezüglich der medizinischen Versorgung der Bevölkerung abgestimmt werden, wobei diese landesweit einheitliche Lösungen bevorzugen. Für Schwerin könnten die Notfalltreffpunkte eine zu erörternde Möglichkeit darstellen.
Sollte der Gasdruck im Netz unter einen technisch notwendigen Mindestwert fallen, sind technische Maßnahmen an einer Vielzahl einzelner Hausanschlüsse und Gasthermen notwendig, um eine sichere Wiederinbetriebnahme des gesamten Gasnetzes zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde eine gemeinsame Koordinierungsstelle mit der Netzgesellschaft eingerichtet. Zielstellung ist es, die Wiederinbetriebnahme des Gasnetzes schnellstmöglich und nach Prioritäten durchzuführen. Durch die untere Katastrophenschutzbehörde wird der Kontakt zu relevanten Akteuren intensiviert, um im Ereignisfall eine effektive Reaktion der Gefahrenabwehr zu ermöglichen,















