(stm) In Schwerin darf laut einer Anordnung/Verordnung aus dem Jahr 1998 in bestimmten Bereichen keine Pyrotechnik gezündet werden – bei Verstoß droht Ordnungsdezernent Silvio Horn mit bis zu 10.000 € Strafe. Doch die entsprechende Anordnung/Verordnung ist nirgends zu finden. In einer Mitteilung der Pressestelle der Landeshauptstadt Schwerin wird um Vorsicht und Rücksichtnahme beim anstehenden Silvesterfeuerwerk … Wo in Schwerin laut einer Verordnung (die nirgends abrufbar ist) die Nutzung von Pyrotechnik zu 10.000 € Strafe führen kann… weiterlesen
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