(stm) Kommentar/Meinung

„Gleich abschieben“ oder „woanders wären die abgeschoben worden“ sind Sätze wie man sie leider des Öfteren in sozialen Medien ließt. Meist sind es reflexhafte Kommentare, in denen über die Auswirkungen einer Abschiebung wenig nachgedacht wird. Man darf natürlich die Meinung vertreten, dass Menschen die sich wiederholt etwas zu Schulden kommen lassen, abgeschoben werden sollen. Das ist Meinungsfreiheit, auch wenn es nicht jedem gefällt.

Doch das dieser oft abgegebene, wiederholt kurze und reflexartige Ausspruch „sofort abschieben“ abstumpft – und den Blick auf die Realität einschränkt, kann man derzeit in Schwerin erleben.

Da sollen zwei Schwestern abgeschoben werden, die ganz streng genommen – unrichtige Angaben gemacht haben. Eine Abschiebung wäre aber ein absolut falsches Signal.


In einer Petition, die sich gegen die Abschiebung richtet heißt es dazu:

Die Schwestern Vardanyan sind ein Musterbeispiel für gelungene Integration. Vom Flüchtling zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in nur vier Jahren – das hat die ältere der beiden Schwestern (27. J) geschafft. Die jüngere Schwester (25 J.) hat eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert – und das innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Einreise nach Deutschland. 

Beide sprechen fließend Deutsch und haben sich hier vorbildhaft integriert, so dass sie wegen ihrer starken Verwurzelung in die deutschen Lebensverhältnisse zu einer Inländerin geworden sind. 

Die Schwestern sind im Jahr 2016 aus Armenien nach Deutschland geflüchtet. Sie sind in Schwerin untergekommen und haben einen Deutschkurs besucht. Anschließend haben die Beiden Schulabschlüsse erworben und Ausbildungen angefangen. Gleichzeitig haben die Schwestern nebenbei gearbeitet, um ihren Lebensunterhalt unabhängig von öffentlichen Mitteln zu bestreiten. Das ist ihnen auch gelungen und sie stehen seit Oktober 2018 auf eigenen Füßen.

Der Grund, warum die Ausländerbehörde Schwerin ohne Berücksichtigung der Integrationsleistungen der Schwestern sie abschieben möchte, ist folgender: sie haben bei ihrer Einreise aus Furcht und fehlgeleiteter Hilfeleistung anderer Asylsuchenden falsche Angaben gemacht, da in Flüchtlingskreisen eine Identitätstäuschung anscheinend kein Tabubruch galt und auch die Konsequenzen nicht weitgehend ersichtlich waren.

Die Schwestern haben diese Handlung sehr bereut und nach Abschluss des Asylverfahrens freiwillig ohne irgendeinen Verdacht seitens der Ausländerbehörde ihre gültigen Reisepässe abgegeben.

Heghine hat nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung einen Arbeitsvertrag in einer Apotheke bekommen und ein Jahr gearbeitet. Für Gayane kam der große Tag, der erste Arbeitstag, nie. Gleich nach Beendigung ihrer Ausbildung im Juni 2021 wurde den Schwestern die Duldung, somit auch die Arbeitserlaubnis entzogen.“

(Auszug aus dem Petitionstext)


An dieser Stelle die Abschiebung durchzusetzen, wäre ein falsches Signal. Zum einen, weil dadurch zwei Schwerinerinnen all Ihrer Bemühungen zur Integration, ihres Lebensumfeldes beraubt werden würden, zum anderen, weil die Ehrlichkeit nach dem Asylverfahren die Ausweise abzugeben und die Falschangaben einzugestehen bestraft werden würde.

Die Botschaft, sollte diese Abschiebung durchgezogen werden, wäre: Ehrlichkeit und Integrationswille werden bestraft.

Deswegen ruft der Autor dieses Kommentares/Beitrages dazu auf, die Petition gegen die Abschiebung der beiden Schwestern zu unterstützen.

https://www.change.org/p/abschiebung-der-vorbildhaft-integrierten-schwestern-vardanyan-verhindern-asyl?source_location=petitions_browse


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