(stm)
Die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in Schwerin rückt näher und die Landeshauptstadt sucht noch Freiwillige, die in den Wahlvorständen tatkräftig unterstützen. Über 700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für eine erfolgreiche Durchführung der Wahl am 4. Juni 2023 erforderlich.
Interessierte können sich noch bis zum 28. Februar 2023 als Wahlhelfer anmelden und alle Informationen zu den Tätigkeiten sowie die Bereitschaftserklärung finden sich auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin. Anmeldungen können per Post, E-Mail oder Fax eingereicht werden.
Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro für den Vorsitz, und je 25,00 Euro für die übrigen Wahlvorstandsmitglieder gewährt.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer können alla ab 18 Jahren werden, die seit mindestens 3 Monaten in Schwerin leben und das Wahlrecht besitzen.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Um alle Wahlhelfer bestmöglich auf ihre Aufgaben am Wahltag vorzubereiten, wird die Wahlbehörde Schulungen anbieten. Die Verantwortung eines Wahlvorstands umfasst die Überwachung der Wahl, die Wahrung der Geheimhaltung, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlberechtigten, die Feststellung der Gültigkeit von Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses.
Mehr Informationen und das Anmeldeformular gibt es auf folgenden Internetseiten:
https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/wahlhelferinnen-und-wahlhelfer/
https://serviceportal.schwerin.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2033/show#
Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können noch bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden: Per Post an die Landeshauptstadt Schwerin, Wahlbehörde, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin; per Mail unter wahlhelfer@schwerin.de oder per Fax unter der 0385 545-1749.



















