(stm)
Vergangene Woche hat http://www.schwerin.news berichtet, dass die Eltern von Schweriner Schülern seit Jahren zu hohe Kosten für Verbrauchsmaterialien gezahlt haben. Die Antwort der Stadt stand zu dem Zeitpunkt noch aus. Nun hat sich die Pressestelle der Stadt Schwerin auf unsere Anfrage hin geäußert.
Worum geht es?
Der Stadtelternrat hatte in einem Brief an den Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier erklärt, dass die Umsetzung der Kostenbeiträge gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern durch die Landeshauptstadt Schwerin nicht gesetzeskonform ist.
Lesen Sie dazu: https://schwerin.news/2023/02/16/lernhefte-zahlen-eltern-von-schweriner-schulerinnen-und-schulern-seit-jahren-zu-viel/
Der Fokus lag darauf, dass Eltern von Schweriner Schülerinnen und Schülern seit Jahren mehr Geld ausgegeben haben, als sie gesetzlich verpflichtet gewesen wären. Insbesondere werden Eltern mit spezifischen Bücher- und Materialzetteln aufgefordert, Arbeitshefte zu beschaffen, die im Laufe des Schuljahres im Unterricht verwendet werden. Als Beispiel nannte der Stadtelternrat Schule die Lernhefte.
Teilweise wurde dabei ein vom Schulträger/ der Stadt bisher wenig beachteter Grenzbetrag von 30,68 Euro je Schuljahr deutlich überschritten. Für Lernhefte müssen Eltern der Stadt nicht mehr als 30, 68 € zahlen.
Bildungsministerium M-V, bestätigte Einschätzung des Stadtelternrates Schule.
Die Pressestelle des Bildungsministeriums hatte auf die Anfrage von www.schwerin.news geantwortet, dass die Verbrauchsmaterialien an Schulen (wie Lernhefte) pro Jahr und Schüler den Eltern nicht mehr als 30,68 € kosten sollten. Das Bildungsministerium gab der Einschätzung des Stadtelternrat Schule damit weitestgehend recht.
Das Bildungsministerium hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es Aufgabe des Schulträgers sei, die Kosten rechtskonform festzusetzen. Alles was über der Grenze von 30,68 liegt, sei vom Schulträger zu zahlen. Weiter wies das Bildungsministerium darauf hin, dass etwaige Erstattungsansprüche (von zu viel gezahlten Beiträgen) an den Schulträger, also hier die Stadt Schwerin zu stellen sind.
Stadt möchte unverändert fortfahren, will Eltern aber immerhin informieren.
Nun hat die Stadt reagiert. Die Pressestelle der Landeshauptstadt Schwerin teil auf Anfrage mit:
„Wir haben den Hinweis des Stadtelternrates zum Anlass genommen, im Vorfeld der diesjährigen Schulbuchbeschaffung schon in der Ausgestaltung der Schulbuchzettel darauf zu achten, dass der Eigenbetrag der Eltern in Höhe von 30,68 € nicht überschritten wird.“
Stadt will keine automatische Rückerstattung
Die kurze Meldung der Pressestelle kann dahingehend verstanden werden, dass die Stadt eingesteht, dass tausende Schweriner Eltern jahrelang teilweise zu viel Geld für die Lernhefte ausgegeben haben, und die Stadt geltende Verordnung nicht gesetzesjonform angewendet hat.
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Doch was ist mit den zu viel bezahlten Beträgen der vergangenen Jahre? Wird hier wenigstens von der Stadt angemessen reagiert? Leider nicht.
Die Stadt teilt dazu folgendes mit:
„Eine automatische Rückererstattung eventuell zu viel gezahlter Eigenbeiträge ist allerdings nicht vorgesehen.“
Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Kommunalpolitik hier aktiv wird, und wie der Stadtelternrat auf die neuen Entwicklungen und aus das Eingeständnis der Stadtverwaltung reagieren wird.

















