Aus nach nur vier Jahren. Stadt will kommunale Wettbürosteuer zurücknehmen.

(stm) Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die in den kommunalen Gremien beraten werden soll. Thema: die Schweriner Glücksspielsteuer, genannt Wettbürosteuer. Seit 2019 erhebt die Stadt eine Wettbürosteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Sportwetten und Pferdewetten in Wettbüros in Höhe von 2,5 % des Brutto-Wetteinsatzes. Der Beschluss zur Erhebung solch einer Schweriner Steuer wurde … Aus nach nur vier Jahren. Stadt will kommunale Wettbürosteuer zurücknehmen. weiterlesen