(stm)
Die Stadtvertretung von Schwerin hat auf ihrer letzten Sitzung einen bedeutenden Beschluss gefasst, der sicherstellen soll, dass die Landeshauptstadt in ihrem Handeln den Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention vollständig berücksichtigt. Die „Ergänzung“ hatte die ASK als Forderung zusätzlich zum Antrag gestellt den „BUGA Spielplatz“ mit einen Namenszusatz zu versehen.
Mit diesem wegweisenden Beschluss hat Schwerin, mal nebenbei, sein Engagement für den Schutz und die Förderung der Rechte von Kindern unterstrichen. Nun gilt es, den Beschluss in die Tat umzusetzen und die Rechte der Kinder effektiv zu gewährleisten.
Was ein Kinderrechtsvorbehalt?
Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention Die UN-Kinderrechtskonvention, ein internationales Abkommen zum Schutz der Rechte von Kindern, bildet die Grundlage dieses Beschlusses. Sie betont das Recht eines jeden Kindes auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Schwerin erkennt die Bedeutung dieser Rechte an und hat sich verpflichtet, sie in allen relevanten Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sowie Spiel und Freizeit zu gewährleisten.
Organisatorische und inhaltliche Maßnahmen erforderlich
Der Beschluss der Stadtvertretung beauftragt den Oberbürgermeister, nun die organisatorischen und inhaltlichen Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Kinderrechtsvorbehalt konsequent umgesetzt wird. Die ASK äußert, dass dafür eine Menge Vorarbeit geleitet werden muss, und baut darauf dass der Oberbürgermeister diese Aufgaben nun gewissenhaft durchführen wird: „Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um die Kinderrechte in die Entscheidungsprozesse der Stadtverwaltung einzubeziehen. Mögliche Maßnahmen könnten die Einrichtung einer internen Arbeitsgruppe, die Entwicklung von Leitlinien sowie Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen.“ sagt Dennis Clasen von der ASK.
Herausforderungen und Transparenz
„Die Umsetzung des Beschlusses stellt zweifellos eine Herausforderung dar. Es erfordert ein engagiertes Zusammenwirken aller beteiligten Akteure, um sicherzustellen, dass die Rechte der Kinder effektiv geschützt und gefördert werden. Zudem ist Transparenz von entscheidender Bedeutung.“ sagt Clasen. Der Oberbürgermeister soll zukünftig bei Beschlussvorlagen für die Stadtvertretung darstellen, wie dem Kinderrechtsvorbehalt Rechnung getragen wurde. Diese Transparenz ermöglicht es der Stadtvertretung, den Fortschritt zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Kinderrechte in Schwerin gewahrt werden.
Schwerin auf dem Weg zur kinderfreundlichen Stadt?
Der Beschluss der Stadtvertretung von Schwerin markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer kinderfreundlichen Stadt, in der die Rechte und Bedürfnisse der Kinder respektiert werden. Der Prozess der Umsetzung erfordert Zeit, Ressourcen und kontinuierliche Anstrengungen. Der ASK Stadtvertreter äußert sich optimistisch zu dem Beschluss: „Nun heißt es, diesen Weg fortzusetzen und eine Umgebung zu schaffen, in der Kinder gleiche Chancen haben und ihre Rechte geschützt werden.“
Der Beschluss dient als Grundlage für die kommenden Schritte, um den Kinderrechtsvorbehalt der UN-Kinderrechtskonvention in Schwerin umzusetzen. http://www.schwerin.news wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und über den Fortschritt bei der Umsetzung berichten.

















