(stm) Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier hat am Dienstag Nachmittag einen Bericht zur aktuellen Situation in der Schweriner Ausländerbehörde veröffentlicht. Der Bericht wurde auf Antrag der ASK Schwerin von der Stadtvertretung bereits im September in Auftrag gegeben.
Der Bericht zur aktuellen Situation der Schweriner Ausländerbehörde
Der Bericht, ist in vier Abschnitte gegliedert:
I. Aktuelle Arbeitssituation
II. Arbeitsziele / Erledigungsplanung
III. Arbeits- und Gesundheitsschutz
IV. Arbeitsentlastung durch Entbürokratisierung / Amtshilfe.
Die Redaktion von http://www.schwerin.news hat sich entschieden in diesem Beitrag den Bericht, der im Kern auf die Beantwortung eines Fragenkataloges (der von der ASK Schwerin erarbeitet wurde) aufbaut, zu veröffentlichen.
An dieser Stelle wird es um den ersten Abschnitt gehen.
I. Aktuelle Arbeitssituation
Welche aktuellen Arbeitsrückstände in welchen Aufgabenfeldern der Ausländerbehörde gibt es derzeit, auf welche Aufgaben und Bereiche der Ausländerbehörde beziehen sich diese?
Aktuell bestehen Arbeitsrückstände in allen Aufgabenfeldern der ABH. Diese sind erheblich, können jedoch nicht verlässlich in Zahlen ausgedrückt werden, da es hierzu weder statistische Erhebungen gibt noch zählbare Einzelanliegen.
Welche Auswirkungen haben die Arbeitsrückstände auf die konkrete Bearbeitung
der gesetzlichen Ansprüche der in Schwerin lebenden Migrantinnen und Migranten
und EU Bürgern?
Die Auswirkungen der Arbeitsrückstände sind für die in Schwerin lebenden Ausländerinnen
und Ausländer spürbar. Dies ergibt sich zwangsläufig aus dem Missverhältnis zwischen
einem stetig steigenden Zuwachs an Zuwanderung und daraus erwachsenden Ansprüchen
und dem zur Verfügung stehenden fachkompetenten Personal. Die Arbeitsrückstände
gestalten sich aktuell derart, dass Fälle erst mit einjähriger oder größerer Verspätung
entschieden werden. Bei komplexeren Verfahren liegt die zeitliche Verzögerung noch höher.
Dies bringt für die Betroffenen Einschränkungen bei z.B. Arbeitsaufnahmen, Kontoeröffnungen, Wohnungsmietungen mit sich. Auch der Reiseverkehr wird aufgrund der
langen Wartezeiten auf Ausstellung von Reisedokumenten beeinträchtigt. Ebenso verzögern
sich die Einreiseverfahren erheblich, z.T. werden Stellungnahmen in Visumfällen erst nach 4
bis 6 Monaten abgegeben.
Wie ist sichergestellt, dass Migrantinnen und Migranten auf Grund der
Personalsituation in der Ausländerbehörde und daraus resultierenden Problemen
keine Aufenthaltstitel ablaufen, ihrer Arbeit wegen fehlender Bescheinigungen /
verzögerter Arbeitserledigung durch die Ausländerbehörde verlieren oder sonstige
zustehende Sozialleistungen verlustig gehen und den Betroffenen persönliche oder
finanzielle Nachteile entstehen?
Die Ausländerbehörde (ABH) ist sich der Aufgaben bewusst und nimmt sich dieser unter
größter Anstrengung an. Die ABH befindet sich seit vielen Jahren im Dauerkrisenmodus,
dessen Belastung eine stetig hohe Personalfluktuation sowie steigende Krankheitsausfälle,
aber auch Probleme in der Fachkräftegewinnung nach sich zieht. Selbstverständlich
priorisiert die ABH täglich die vorliegenden und neu eingehenden Fälle, versorgt zu allererst
Menschen ohne aufenthaltsrechtlichen Status und Aufgriffe illegal aufhältiger Personen.
Dies erfolgt mit dem Ziel, die gravierendsten Auswirkungen abzufedern, was aufgrund der
Fallzahlen leider nicht vollumfänglich gelingt. Insbesondere aufgrund der täglich neu
vorliegenden Situation im Tagesgeschäft vor dem Hintergrund ungesteuerter Zuwanderung
und unvorhersehbaren Aufgriffsgeschehens ist keinerlei Planbarkeit hinsichtlich der
abschließenden Fallbearbeitung gegeben. Angesichts hoher Stellenvakanzen führen
unvorhergesehene Notfälle zur Bindung von Personal in erheblichem Ausmaß. Hierdurch
treten in anderen Bereichen erhebliche unvermeidbare zeitliche Verschiebungen ein. Alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ABH arbeiten an der Höchstgrenze der Belastung, unter
dauerhafter Überlastung und sind sich der Verantwortung für jeden dringenden Einzelfall
bewusst. Dennoch ist aktuell auch die Zahl dieser Notfälle nicht mehr täglich abzuschließen,
da diese im Zugang überproportional mehr sind als Personal zur Abarbeitung zur Verfügung
steht. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang allerdings auch auf die Eigenverantwortung
hinsichtlich gültiger Dokumente und Beachtung der Arbeitsabläufe und ausreichend
zeitlichem Vorlauf hinzuweisen. Hier wird oft vermeidbarer zusätzlicher Aufwand erzeugt.
Ein Verlust zustehender Sozialleistungen ist nach hiesiger Auflassung jedoch nahezu
ausgeschlossen.
Wie ist sichergestellt, dass gerichtliche Entscheidungen und Ausreisepflichten
entsprechend rechtsstaatlicher Grundsätze trotz der von Dezernent Horn mitgeteilten
Personalprobleme durchgesetzt werden? Wie hat sich die Zahl der
Ausreisepflichtigen in den letzten drei Jahren in Schwerin entwickelt?
Die Durchsetzung von Ausreisepflichten ist eine der zeitaufwendigsten und rechtlich
anspruchsvollsten Aufgaben in der ABH. Dieser wird eine hohe Priorität beigemessen.
Ausreisen oder Abschiebungen scheitern häufig an der fehlenden Mitwirkung der
Betroffenen oder deren Heimatstaaten, an rechtlichen oder tatsächlichen
Abschiebehindernissen bis hin zu Abschiebeverboten (z.B. nach Syrien). Die Zahl der
tatsächlich Ausreisepflichtigen dürfte in den letzten Jahren angestiegen sein, lässt sich
jedoch aus verschiedenen Gründen statistisch nicht ermitteln. Im Weiteren wird auf die
Antworten zu 1. und 2. aus diesem Abschnitt verwiesen.
Wie stellen sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge durch die Ausländerbehörde derzeit dar? Wie hat sich diese in den letzten zwei Jahren entwickelt? Liegt die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge im gesetzlichen Soll?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einbürgerungsanträge liegt aktuell bei etwa einem
Jahr. Damit ist sie in den letzten zwei Jahren von etwa sechs Monaten auf ein Jahr
angestiegen. Eine spezialgesetzliche Frist ist nicht normiert, es gelten die allgemeinen
Regeln des VwVfG M-V.
Welche Auswirkungen haben die nicht besetzten Stellen in der Ausländerbehörde
und daraus etwaige resultierende Arbeitsrückstände für die Gewährung gesetzlichen
Familiennachzuges von Familienangehörigen von in Schwerin lebenden Migrantinnen
und Migranten?
Einreiseverfahren liegen in Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes. Die Beteiligung der ABH
erfolgt, wenn erforderlich, im Innenverhältnis. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 1
und 2 aus diesem Abschnitt verwiesen.
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