(stm)
Vor einem Jahr, am 30. Dezember 2022 versprach die Pressestelle der Stadt Schwerin: „Wir kümmern uns darum, dass die Anordnung in Zukunft auch online einsehbar wird.“ und man wolle sich „schnellstmöglich“ drum kümmern.
Im Detail geht es um eine, seit Jahren von der Stadt heranzitierte „Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen“. Diese gelte in Schwerin und lege fest, wo in Schwerin Feuerwerke zu Silvester abgebrannt werden dürfen, und wo nicht. Wer sich an die Anordnung nicht hält, der riskiere ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Seit Jahren wird auf diese Verordnung, Anordnung, die in Rostock, Nordwestmecklenburg und anderen Gemeinden regelmäßig veröffentlicht wird hingewiesen. Auch in Schwerin. Doch hier wurde sie bislang nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Seit Jahren die gleiche Meldung von der Stadt zu Sylvester
Diese „Anordnung“ wird auch aktuell, 2023, wieder zitiert. In der aktuellen Pressemitteilung der Landeshauptstadt Schwerin heißt es:
Sicherheitsabstand in Schwerin genau vorgeschrieben
Die in Schwerin gültige „Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen“ schreibt vor, dass in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auch zu Silvester und am Neujahrstag aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden darf. „Verboten ist das Abfeuern von Raketen und so genannten Römischen Lichtern in der Landeshauptstadt im Umkreis von 150 Metern um brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Gebäude, Holzlager und Tankstellen. Im Umkreis von 50 Metern um brandgefährdete Objekte dürfen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 abgebrannt werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden“, so der Ordnungsdezernent Silvio Horn.
Silvio Horn bezieht sich also expliziert auf die Landeshauptstadt und droht mit einem Bußgeld.
Eine identische Pressemeldung der Stadtverwaltung gab es in den Jahren 2022 und in den Jahren zuvor. Nur das beispielsweise 2018 kein Dezernent genannt wurde. Aber die „Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen“ und die Drohung auf bis zu 10.000 Euro, wenn man sich nicht dran halte, findet sich über die Jahre immer wieder.
Regionale Presse schreibt seit Jahren ungeprüft ab
Seit Jahren wird diese Pressemitteilung der Stadt ungeprüft von den regionalen Medien abgeschrieben. Die Drohung auf 10.000 Euro Bußgeld inklusive. Ob SVZ (übernehmen das seit über einen Jahrzehnt hier 2013), sn-aktuell (hier 2017) oder die Hauspost (Hier 2017). Seit Jahren immer der gleiche Text, der aktuell im übrigen dem Dezernenten Horn mal einfach so in den Mund gelegt wird. Hinterfragt wurde diese Androhung von Bußgeldern anscheinend bisher nicht.
Die Qualität der regionalen Presse muss an dieser Stelle deutlich hinterfragt werden.
„Schnellstmögliche“ Veröffentlichung bereits 2022 von der Stadt fest zugesagt
Wir von http://www.schwerin.news haben vergangenes Jahr zwar noch nicht wahrnehmbar existiert, waren aber schon sehr aufmerksam. Uns entgingt als einziges News Projekt der Stadt die Frage nicht, was denn genau in dieser Anordnung steht. Also hatten wir 2022 bereits bei der Stadt angefragt. Wo ist diese Anordnung einsehbar, veröffentlicht, auf dessen Grundlage ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht wird, zu finden? Und die Pressestelle der Stadt teilte uns im vergangenen Jahr mit:
„Sehr geehrte Martini, die Anordnung ist tatsächlich nicht online verfügbar. Leider kann im Fachbereich heute niemanden mehr erreichen. Wir kümmern uns darum, dass die Anordnung in Zukunft auch online einsehbar wird.“
Bis heute nicht veröffentlicht
Die Pressestelle der Stadt versprach im Jahr 2022, dass sich „schnellstmöglich“ um eine Veröffentlichung der „Anordnung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen“ aus dem Jahr 1998 gekümmert werde. Es sei ein „Fehler gewesen“, dass sie seinerzeit nicht veröffentlicht war.
Dieser Fehler ist bis zum heutigen Tage, 29.12.2023 nicht behoben. „Schnellstmöglich“ scheint bei der Stadtverwaltung Schwerin ein sehr dehnbarer Begriff zu sein.
Auf Anfrage dieses mal keine Reaktion
Wir haben heute früh bei der Pressestelle erneut nachgefragt, die Anfrage in Kopie auch an den Oberbürgermeister gesendet. Eine Lesebestätigung haben wir erhalten. Eine Antwort bis zum Abend 18:30 Uhr nicht.
Satzungen und Verordnungen müssen öffentlich abrufbar und einsehbar sein
Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, die Anordnung online zugänglich zu machen, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich ordnungsgemäß zu informieren. Diese Zusage wurde jedoch nicht eingehalten. Dies wirft Fragen nach der Effektivität und dem Engagement der Stadtverwaltung auf, die Transparenz und Zugänglichkeit von wesentlichen Informationen für idie Schwerinerinnen und Schweriner zu gewährleisten.
Die Situation ist besonders bedenklich, da die Einhaltung der Anordnung nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine Sicherheitsfrage ist. Das Wissen um die spezifischen Regelungen könnte helfen, Unfälle und gefährliche Situationen während der Feiertage zu vermeiden.
Es ist unerlässlich, dass die Stadtverwaltung schnell handelt, um die Veröffentlichung der Anordnung sicherzustellen und damit ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Schwerin wahrnimmt. Es wirkt mit Blick auf diese jahrelange Androhung von Bußgeldern ohne öffentlich einsehbare Grundlagen mehr als befremdlich.
Und ja, einer Anordnung über die Regelungen die in der Kommune gelten muss veröffentlich werden. Dies ergibt sich unter anderem aus § 24 der Sprengstoff Verordnung. „Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.“
Der Dezernent Horn kann anscheinend mit Bußgeld drohen, aber die Rechtsgrundlage nicht liefern, trotz einer festen Zusage in 2022.
Hier die Anordnung wie sie beispielsweise in der Hansestadt Rostock veröffentlicht wird:
http://www.schwerin.news wird sich nächstes Jahr erneut mit dem Thema befassen, vielleicht wird dann ja auf Grundlage einer rechtkräftig veröffentlichen „Anordnung“ das Bußgeld angedroht.
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