(stm) Parkhaus mit Wohnungen gegenüber der Kongresshalle geplant.
Die Stadtverwaltung wird am kommenden Dienstag dem Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin erstmalig eine Beschlussvorlage zur Vorberatung vorlegen. Das Ziel hinter der Vorlage ist der Bau eines 6-geschossigen Parkhauses mit 356 Stellplätzen und einer Reihenhauswohnanlage (obere beide Etagen) in der Weststadt, nördlich der Wittenburger Straße, gegenüber der Sport und Kongresshalle. Die Lage ist genauer bezeichnet direkt zwischen der unter Denkmalschutz stehenden Hyparschaale und dem ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden ältesten Hochhaus der Landeshauptstadt Schwerin.




Parkplatzmangel bei Großveranstaltungen
Als Grund wird die Schaffung von Parkmöglichkeiten für Großveranstaltungen der Sport- und Kongresshalle sowie für Anwohner und Nutzer der umliegenden Gebäude angegeben.
Die Vorlage wird in den kommenden Wochen in den Fachgremien beraten. Die Sitzungen finden öffentlich statt und sind für Interessierte Schwerinerinnen und Schweriner zugänglich. Angestrebt ist eine zeitnahe Aufstellung eines Bebauungsplans, der die planungsrechtliche Zulässigkeit regeln und die Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Verkehr und Lärm untersuchen soll.
Da bisher Park&Ride Angebote fehlen, beziehungsweise nicht konsequent umgesetzt werden, soll diese Option nun anscheinend das Parkplatzproblem lösen.
Negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit der Anwohner befürchtet
In der Vorlage wird allerdings bereits auf mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Anwohnenden hingewiesen. So heißt es in der Vorlage:
„Durch den Zu- und Abfahrtsverkehr entstehen Abgas- und Lärmemissionen gegenüber der
umgebenden Bebauung sowie gegenüber der geplanten Reihenhauswohnanlage auf dem Dach des Parkhauses. Offene natürliche Regenversickerungsflächen werden durch den Bau eines Parkhauses mit Zufahrtsflächen verringert. Eine bebaute und damit versiegelte Fläche erhitzt sich mehr, als die vorhandene Grünfläche und trägt daher nicht zur natürlichen kühlenden Verdunstung und zum Klimaausgleich bei. Konkrete Auswirkungen auf Klima und Umwelt (inklusive Artenschutz) müssen im weiteren Verfahren des Bebauungsplans untersucht werden.“
Auch auf gesundheitliche Belange der Anwohnenden wird bereits hingewiesen. Wenige Meter entfernt ist ein Pflegeheim, sowie ein Ärztehaus. So heißt es in der Beschlussvorlage zum Thema Gesundheit:
„Der An- und Abfahrtsverkehr des Parkhauses kann zu Abgas- und Lärmbelastungen gegenüber den Bewohnern der Reihenhauswohnanlage auf dem Dach des Parkhauses und den Bewohnern der Umgebung führen.“

Gelände soll in Erbbaurecht überlassen werden
Zu den Baukosten des Park- und Wohnhauses werden in der Beschlussvorlage und dem „Exposé“, welches nähere Entwürfe zeigt, nicht angegeben. Ein Plan gibt es hingegen bereits für die Übernahme der Kosten. So soll die Übernahme der Planungs- und Baukosten durch die „Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH (LBG)“ an der auch die Stadt beteiligt ist, getragen werden. Das Grundstück soll als Erbbaurecht von der Stadt pachtet werden.
Hinweis: Das dort eine von der Stadt ausgewiesene Hundewiese ist, findet in der Verwaltungsvorlage übrigens keinerlei Erwähnung.


Hier kann eingesehen werden, wie das Parkhaus/ Wohnhaus genau aussehen soll (Seite 12):
Hier kann die Beschlussvorlage die zur Abstimmung gestellt wird, und das Planverfahren einleiten soll eingesehen werden:
Die Beratungstermine und alle relevanten Dokumente befinden sich hier öffentlich einsehbar:
https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=10685
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