(stm) Meinung/Kommentar
Nachdem in Schwerin im Prinzip alles teurer wird und wurde (Abfallgebühren, Abwasser, Nahverkehrspreise, Grundsteuer, Mieten und Nebenkosten, ja sogar die Gebühren bei Friedhöfen der Stadt, oder auch die Hundesteuer) hat die Stadtverwaltung eine weitere Geldeinnahmequelle ausgemacht.
Dabei sollte der Oberbürgermeister dafür sorgen, dass eine städtische Steuer verschwindet. Doch durch ein paar Formulierungen und Anpassungen einer Satzung, der „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für Vergnügungsveranstaltungen“ soll der Stadt eine Mehreinnahme ermöglicht werden.
Was ist die Vergnügungssteuer / Tanzsteuer? Pornosteuer?
Die Tanzsteuer ist eine alte Steuerform, die seit dem 19. Jahrhundert existiert und ursprünglich als Sittensteuer gedacht war, um moralisch anstößige Vergnügungen zu besteuern oder zu verhindern. Heute gilt die Tanzsteuer als überholt und wird von vielen Veranstaltern und Besuchern als ungerecht und lästig empfunden. In Schwerin wurde diese Steuer zuletzt Ende der 90er Jahre heiß diskutiert und angepasst, da man Pornokinos, wie in der Goethestraße (ja sowas hatte Schwerin damals) besteuern wollte. Das wird auch deutlich wenn man sich die ursprüngliche Steuersatzung ansieht… Oder bestimmte Sätze aus der Beschlussvorlage liesst. So schreibt die Stadt selbst: „Ordnungsrechtliche oder sonstige
Steuerungseffekte standen bei der Einführung der Steuer im Jahr 1998 nicht im Fokus.“ #Zwinkersmiley

Anpassung notwendig und politisch beauftragt
Das diese Steuer inzwischen reformiert gehört, ist gut. Dieser Ansicht war auch die Stadtvertretung als sie den Oberbürgermeister am 10.7.2023 beauftragt wurde die Satzung so anzupassen, dass „Tanzveranstaltungen“ nicht mehr besteuert werden. „Normale“ Tanzveranstaltungen sollen zukünftig also nicht mehr besteuert werden. das war die Aufgabe, der Beschluss, den die Stadtvertretung dem Oberbürgermeister auftrug.
Stadtverwaltung wird Tanzsteuer (streichen lassen) und will dafür noch viel mehr!
Doch aus dem Ziel die Tanzsteuer abzuschaffen hat die Stadtverwaltung ein Papier entwickelt, dass aus wenigen (einstelligen Tausender-Einnahmen) mehrere hunderttausend Euro Einnahme für die Stadtkasse machen soll.
„Die Steuer hatte für den Haushalt der LHS zuletzt nur marginale Auswirkungen, da
jährlich nur noch ein geringer vierstelliger Betrag vereinnahmt wurde.“ schreibt die Stadt, um dann einige Absätze später das Potenzial als „fette Einnahmequelle“ zu betonen. So heißt es in der Beschlussvorlage: „…Es wird eingeschätzt, dass ein sechsstelliger Steuerbetrag
erzielt werden kann…“
ES GEHT NICHT UM „TANZVERANSTALTUNG“: Es sind „Konzerte, Zirkus, Kino..“ im Visier – politische „Fake-Rückzug“ Strategie soll Akzeptanz schaffen
Die Vorlage des Oberbürgermeisters beinhaltet also – trotz anders gedachter Ansatz – auch Tanzveranstaltungen. Doch oh Wunder – stellte die SPD (Partei des Oberbürgermeister) einen Antrag „Tanzveranstaltungen“ zu streichen. Das ist nach Meinung des Autors schlicht ein politisches Manöver. Denn das Geld, die hunderttausende von Euro sollen nicht über Tanzveranstaltungen, sondern über „Konzerte, Zirkus, Kino“ eingenommen werden. Denn darauf liegt der Fokus der Vorlage des Oberbürgermeisters. Es wird sogar rechtlich betrachtet, dass Konzertveranstaltungen besteuert werden können, da sie ja keine Tanzveranstaltung wären. Die Stadtverwaltung schreibt dazu: „Konzertveranstaltungen würden nach der geltenden Steuersatzung nicht als Tanzveranstaltung besteuert werden können, auch wenn nach der Musik getanzt wird.“
So heißt es in der Beschlussvorlage
Alternative: Besteuerung weiterer Veranstaltungen (Konzerte, Zirkus, Kino) bei reduziertem Steuermaßstab
Um zu aufzuzeigen, worum es tatsächlich geht, folgt nun eine reine Wiedergabe aus der Beschlussvorlage, eine der „Alternativen“ der Stadtverwaltung, die greifen würde, wenn ausschließlich „Tanzveranstaltung“ gestrichen wird.
„Neben Vergnügungsveranstaltungen in der Form reiner Tanzveranstaltungen würden
künftig weitere Veranstaltungsformate wie Konzerte, Kinovorführungen oder
Zirkusauftritte besteuert. Diese Erweiterung wäre rechtlich möglich. Der Steuersatz
könnte infolge dessen deutlich – zum Beispiel auf die Hälfte oder mehr des bisher
geltenden Kartensteuersatzes für reine Tanzveranstaltungen – abgesenkt werden, von
bisher 20 % des Eintrittspreises auf 5-10 % des Eintrittspreises. Die wirtschaftliche
Belastung für die Besucher von (reinen) Tanzveranstaltungen würde sich deutlich
reduzieren. Besucher von Konzerten, Zirkus- oder Kinoveranstaltungen würden neu
belastet. Eine direkte wirtschaftliche Belastung von Veranstaltern erfolgt nicht, weil die
Besteuerung ausschließlich bei dem Aufwand der Besucher erfolgt. Es würden mehr
Veranstaltungen als bisher von der Vergnügungssteuer für vergnügungsveranstaltungen erfasst, was der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dient. Mit der größeren Zahl der steuerlich zu erfassenden Veranstaltungen und Veranstalter würden die Steuererträge und -einzahlungen trotz einer spürbaren Senkung des Steuersatzes nicht sinken – sondern deutlich ansteigen. Es wird eingeschätzt, dass ein sechsstelliger Steuerbetrag erzielt werden kann, womit zur Haushaltskonsolidierung ein nennenswerter Beitrag
geleistet würde.„
Tanzveranstaltungen als „Eyecatcher“ und „Blendgranate“
Schaut man sich die Beschlussvorlage und den Entwurf der Satzung an, wird deutlich dass der Fokus zukünftiger Einnahmen über die „Tanzsteuer“ überhaupt nicht bei Tanzveranstaltungen liegen soll. Sondern bei Zoo, Kino, Konzerten.
Die Frage ist nun, ob ausreichend viele Menschen aus der „Eventbranche“ frühzeitig dieses Manöver erkennen, oder sich auf die Blendgranate „Tanzveranstaltung“ einlassen.
Es wirkt wie das altbekannte „Teile und herrsche“. Damit die Tanzveranstaltungen nicht besteuert werden, stellt die SPD (Partei des Oberbürgermeister) einen Änderungsantrag, dass dieser eine Punkt gestrichen wird. Dafür werden dann Kino, Konzerte und Zoo besteuert. Und Kino, Konzert und Zoo bekommen das wahrscheinlich gar nicht erst mit….
Mit sauberer, transparenter, offener Politik hat diese ganze Sache nichts zu tun.
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Hier die beiden relevanten Dokumente.
Beschlussvorlage:
Und hier der Entwurf der Satzung:
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