(StMa/ Meinung)

Kurzfassung der Beitrages als Audio:

Aktuell wird in Schwerin über einen generellen Leinenzwang für Hunde debattiert. Anlass ist die in den Fachausschüssen diskutierte neue Fassung der Hundeverordnung. Diese sieht einen generellen Leinenzwang für Hunde im gesamten Stadtgebiet vor.

Wir haben uns mal kundig gemacht, was Experten zu der Frage sagen, ob ein genereller Leinenzwang gegen das Tierschutzgesetz verstoßen könnte. Wir wurden fündig in einem Fachartikel, dem Deutschen Tierärzteblatt.

Tierärzte sehen generelle Leinenpflicht als Verstoß gegen Tierschutzgesetze

Die tierschutzrechtlichen Vorgaben gemäß dem Tierschutzgesetz fordern nach der Ansicht der Autoren eine Unterbringung von Hunden, die ihrem Verhalten gerecht wird, sowie ausreichend Auslauf. Ein genereller Leinenzwang könnte diese Anforderungen beeinträchtigen und somit im Widerspruch zum Tierschutzgesetz stehen, schreibt das Blatt. Zudem haben Hunde einen natürlichen Bewegungsbedarf und benötigen soziale Kontakte. Ein Leinenzwang könnte diese Bedürfnisse begrenzen und Verhaltensprobleme hervorrufen. Aus juristischer Sicht gibt es Uneinigkeit bezüglich der Umsetzung des Leinenzwangs, wie verschiedene Gerichtsurteile zeigen. Während einige Gerichte einen generellen Leinenzwang unterstützen, betrachten andere ihn als unverhältnismäßig. Die Autoren des Artikels empfehlen, dass ein genereller Leinenzwang nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist, da er die natürlichen Bedürfnisse der Hunde einschränkt.

Hier der Link zum dem Artikel der Deutschen Tierärzteblatt.

Sechs Hundewiesen für bis zu 4000 Hunde?

Man könnte argumentieren, dass die Hunde ja auch auf einer der sechs Hundewiesen der Stadt den benötigten Auslauf erhalten können. Doch sind sechs Hundeauslaufflächen für ca 4000 Hunde der Stadt ziemlich wenig und man stelle sich das Chaos vor, wenn nur 10 % der Hundehalter täglich auf den Hundewiesen unterwegs wären.

Eine Erhöhung der Anzahl von Auslaufflächen hat die Stadt Schwerin zwar auf Antrag der ask geprüft, aber wirklich weitere Impulse in diese Richtung gab es von Seiten der Stadtverwaltung nicht.

Fehlende Umfriedung/ Einzäunung

Erschwerend kommt hinzu dass viele Hundehaltende Menschen in Schwerin die meisten Hundewiesen ablehnen. Diese liegen zum Teil an viel befahrenen Straßen und sind nicht eingezäunt.

Der Autor dieses Beitrages selbst, hatte vor nicht allzu langer Zeit einen Antrag in der Schweriner Stadtvertretung gestellt um die Hundewiesen endlich einzuzäunen. Unterstützt wurde er von über 200 Schwerinerinnen und Schwerinern, die eine von ihm gestartete Petition, die eine Umzäunung forderte, unterzeichneten.

Auch die SVZ berichtete mehrfach über diese Forderung.

https://www.svz.de/lokales/schwerin/artikel/schwerin-stephan-martini-fordert-eingezaeunte-hundewiesen-41750458

https://www.svz.de/lokales/schwerin/artikel/stadtvertretung-stimmt-gegen-einzaeunung-der-hundewiesen-41935551

Hohe Hundesteuer, aber keine geeigneten Auslaufflächen

Die Stadtvertretung lehnte den Antrag aus Kostengründen und fadenscheinigen Argumenten ab. Verwunderlich, denn sind es doch die Schwerinerinnen und Schweriner die in Schwerin eine überdurchschnittlich hohe Hundesteuer zahlen. Die Einnahmen durch die Hundehaltenden Menschen Schwerins bewegen sich bei knapp einer halben Millionen Euro jedes Jahr! Und was bekommen die Zahlenden dafür? Leinenzwang im ganzen Stadtgebiet – In der Innenstadt Hundekottüten, in den Randbezirken aber kaum, und ungeeignet Hundewiesen, die den Namen nicht verdienen.

Beschluss wohl im April

Aktuell wird der generelle Leinenzwang in den Fachausschüssen beraten. Hier können die Dokumente eingesehen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Satzung auf der Sitzung der Stadtvertretung im April gestellt werden wird. Es bleibt im Sinne der Tiere zu hoffen, dass die Satzung noch deutlich überarbeitet wird. Zum einen, um dem Tierwohl gerecht zu werden, und zum anderen um den Steuerzahlenden Hundehaltern etwas für die vergleichsweise doch recht hohen gebühren etwas zurückzugeben.


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