(stm)
Unter welchen Bedingungen ist eine Interimsnutzung der bisherigen Sportanlage Paulshöhe für Sportvereine ausschließlich zu Trainingszwecken denkbar? Diese Anfrage wurde durch CDU MItglieder der Stadtvertretung an den Oberbürgermeister versandt.
Beantwortet hatte die Anfrage der zuständige Baudezernent Bernd Nottebaum.
„Hierfür wäre eine Wiederherstellung des Rasens als Spielfläche notwendig. Das beinhaltet
das einmalige Vertikutieren des Rasens zur Beseitigung des Schafkotes, eine einmalige
Mahd und das Auftragen einer Linierung mit Kreide. Zud em müssten verkehrssichere
Fußballtore angeschafft werden. Zur Inbetriebnahme des sanierungsbedürftigen Flachbaus als Umkleide- und Sanitärtrakt müsste durch das ZGM eine vollständige Untersuchung des Gebäudes aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen. Neben der Herstellung der Medienanschlüsse ist die Inbetriebnahme der Heizungsanlage zu prüfen.“
Welche Kosten würden einmalig oder auch wiederkehrend anfallen, wenn der Sportplatz interimsweise genutzt wird? War die zweite Frage, auch diese beantwortete der Baudezernent:
Für die laufende Bewirtschaftung des Sportrasens fallen jährliche Kosten von ca. 17.000 Euro an. Darin sind keine Bewässerungsleistungen oder notwendige regelmäßige Kontrollen enthalten. Die einmaligen Wiederherstellungskosten belaufen sich auf ca. 2.100 Euro zuzüglich der Anschaffungskosten der Fußballtore. Ausgehend von vier Kleinfeld- und zwei Großfeldtoren in einer niedrigen Qualität kommen hier noch einmal Anschaffungskosten von ca. 10.000 Euro zum Tragen. Eine abschließende Einschätzung der Kosten der Wiederinbetriebnahme des Funktionsgebäudes ist erst nach einer Begehung durch das ZGM möglich.
Die voraussichtlichen jährlichen Kosten für den Flachbau lassen sich deshalb auch nur schwer schätzen. Zudem ist der Umfang der möglichen oder tatsächlichen Nutzung nicht bekannt. Ausgehend von den Betriebskosten vor der Schließung der Sportanlage wird von ca. 14.000 Euro jährlich ausgegangen.
Eine dritte Frage aus der sich weitere Bedingungen für eine „Zwischennutzung“ der Paulshöhe ableiten lassen lautete:
Welche rechtlichen Regelungen müssten im Vorfeld ggf. getroffen werden?
„Im Vorfeld muss geklärt werden, wie die einmaligen und laufenden Kosten des Betriebs getragen werden können. Dazu müssten die genannten Beträge im Haushalt veranschlagt werden, sofern die Bewirtschaftung durch die Landeshauptstadt Schwerin erfolgen soll. Sofern einem Verein die Anlage überlassen werden soll, muss mit diesem ein entsprechender Vertag geschlossen werden.„
Der Baudezernent stellt am Ende des Dokumentes allerdings fest:
Sportfachlich besteht kein Bedarf an einer Sportanlage Paulshöhe.
Kommentar (Stephan Martini):
Vor jedem Wahlkampf erscheint einer oder manchmal auch mehrere CDU Politiker um sich für einen Erhalt, eine Nutzung der Paulshöhe auszusprechen. Bei der Bundestagwahl tauchte einst Monstadt auf und versprach ppotenzielle Investitionen in Paulshöhe, zum Landtagswahlkampf tauchen CDU Politiker aus der zweiten Reihe auf uns reden über Erhalt, Und nun bei der Kommunalwahl wird eine Anfrage gestellt, um sich als CDU „Pro Paulshöhe“ zu posiotionieren.
Gekommen ist da in der Vergangenheit nichts. Im Gegenteil. Die CDU ist maßgeblich der Antreibende Faktor für eine Wohnbebauung auf Paulshöhe. Dass sich die CDU, die bei JEDER Abstimmung in den letzten Jahren mehrheitlich gegen Paulshöhe gestimmt hat, nun wenige Wochen vor der Wahl erneut mit einer Anfrage zu dem Thema in Position bringen will, kann daher nur als schlechtes Wahlkampfmanöver angeserhen werden.
Wenn das nicht nur ein Wahlkampfmanöver darstellen soll, muss die CDU ihr „umdenken“ durch effektive Taten und klare Formulierungen belegen. Nette Worte – zeitlich kurz vor Wahlen – gab es bereits genug.
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