Die Festnahme eines 23-jährigen in Schwerin wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, darunter Cannabis, zeigt die Dringlichkeit einer regulierten Cannabisabgabe.

Auf dem Schwarzmarkt wird Cannabis oft zusammen mit gefährlicheren Drogen wie Ecstasy und Kokain verkauft, was erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Das neue Cannabisgesetz, das seit dem 1. April 2024 gilt, soll solchen illegalen Aktivitäten entgegenwirken.

Anbauvereinigungen könnten sauberes, kontrolliertes Cannabis bereitstellen und so den Schwarzmarkt eindämmen. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird jedoch durch fehlende landesrechtliche Regelungen behindert.

Unser gestriger Beitrag zur Verzögerung der Anbauvereinigungen in Schwerin zeigt, dass die notwendige Unterstützung und klare Zuständigkeiten Seitens der Behörden fehlen, und das obwohl ab dem 1. Juli die Anbauvereinigungen das Recht hätten sich zu gründen, Genehmigungen zu beantragen und den kontrollierten Anbau, die kontrollierte Herausgabe zu starten.

Konsumenten bleibt oft nur der Schwarzmarkt als Bezugsquelle. Es liegt in der Verantwortung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die erforderlichen Verordnungen und Zuständigkeiten schnell zu schaffen, damit Dealer Cannabis nicht weiter als Einstiegsangebot neben härteren Drogen im „Angebot“ haben und die Konsumenten kontrolliertes, qualitativ hochwertiges und mit Präventionsangeboten gekoppeltes Cannabis erhalten können.

Eine effektive und zeitnahe Umsetzung des Cannabisgesetzes würde nicht nur die Sicherheit der Konsumenten erhöhen, sondern auch kriminelle Strukturen schwächen.


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