(Pressemitteilung/ Innenministerium)
Am heutigen Freitagmorgen wurde auch ein afghanischer Straftäter aus Mecklenburg-Vorpommern nach Afghanistan abgeschoben.
„Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie Wort gehalten hat und die Abschiebung auch in ein Land wie Afghanistan vor allem für Straftäter umgesetzt hat. Sie hat diesen Schritt sorgfältig und diskret vorbereitet – so sollte es nun weitergehen“, so Landesinnenminister Christian Pegel und. „Das ist ein klares Signal an alle: unser Rechtsstaat funktioniert. Wer Straftaten begeht, wird abgeschoben und darf nicht auf den Schutz unseres Staates zählen.“
Der abgeschobene Afghane war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung u. a. rechtskräftig verurteilt worden und vollziehbar ausreisepflichtig. „Ich bedanke mich auch bei allen zuständigen Stellen – den Ausländerbehörden sowie den Einsatzkräften von Landes- und Bundespolizei -, die mit daran gearbeitet haben, dass diese Maßnahme zuverlässig und konsequent umgesetzt werden konnte“, ergänzt Christian Pegel.
Hintergrund
In Mecklenburg-Vorpommern hielten sich zum Stichtag 31. Juli 2024 insgesamt 3.907 ausreisepflichtige Personen auf, von denen allerdings 3.380 über eine Duldung verfügen. Sofern diese Personen ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, sind sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen abzuschieben.
Kommentar (stm):
Straffällig gewordene Asylbewerber abzuschieben mag Kritiker der Asylpolitik beruhigen. Gerade kurz vor den Wahlen in ostdeutschen Bundesländern wirkt dies eher politisch, als rechtsstattlich motiviert. Doch die Frage die auch in diesem Fall unbeantwortet bleibt, ist, was passiert mit den ausgefolgenen Menschen in dem Heimatland? Bleiben die straffällig gewordenen Menschen dort in Haft? Unter welchen Bedingungen, oder gehen sie am Ende in ihrem Heimatland straffrei aus? Wäre ein Strafvollzug der entsprechenden Person in Deutschland in dem Fall effektiver? Und ein bitterer Beigeschmack bleibt. „Kriminelle Ausländer abschieben. Einst ein Wahlwerbespruch der NPD – im Jahr 2024, inhaltlich umgesetzt, freudig begrüßt durch den Innenminister Mecklenburg Vorpommern.
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