(stm)
Die Landeshauptstadt Schwerin plant, die Anzahl der Bewohnerparkzonen weiter zu erhöhen. In den Stadtteilen Weststadt, Lewenberg und in einer Erweiterung der Zone „O“ sollen neue Parkzonen eingerichtet werden, in denen Anwohner durch den Erwerb von Parkausweisen, Anwohnerparkausweisen bevorzugt parken können. Diese Maßnahme wird von der Stadt als Schritt zur besseren Parkraumbewirtschaftung dargestellt, soll jedoch auch dazu beitragen, Einnahmen in den städtischen Haushalt zu spülen.
Einführung der neuen Parkzonen
Anwohner der betroffenen Gebiete erhalten die Möglichkeit, kostenpflichtige Parkausweise zu erwerben, die es ihnen erlauben, in den markierten Zonen zu parken. Diese Parkzonen werden gleichzeitig mit Parkscheinautomaten ausgestattet, um auch Nicht-Anwohner für das Parken zur Kasse zu bitten. Mit der Maßnahme möchte die Stadt nach eigenen Angaben dem Parkdruck entgegenwirken, der in diesen Stadtteilen vor allem durch Pendler und Besucher entstanden ist.
Einwohner mit einem Parkausweis haben jedoch keinen Anspruch auf einen garantierten Stellplatz, was in bestehenden Parkzonen bereits zu Unmut geführt hat. In vielen Fällen übersteigt die Zahl der ausgegebenen Parkausweise die verfügbare Anzahl der Stellflächen, sodass das Problem der Parkplatzsuche für die Anwohner nicht gelöst wird.
Einnahmen als wichtiger Bestandteil des Haushalts
Ein Blick in den städtischen Haushaltsplan 2025/2026 zeigt, dass die Parkzonen auch einen erheblichen finanziellen Beitrag zur Haushaltssanierung leisten sollen. Die Stadt plant, durch die Erhöhung der bewirtschafteten Stellplätze und die Ausweitung der Parkzonen auf 4.974 Stellflächen rund 1,8 Millionen Euro an Einnahmen zu generieren. Dies ist eine willkommene Einnahmequelle in einer Zeit, in der die Stadt mit einem erheblichen Haushaltsdefizit zu kämpfen hat. Für 2025 wird ein Defizit von über 14 Millionen Euro prognostiziert, das durch verschiedene Maßnahmen, darunter auch die Parkraumbewirtschaftung, ausgeglichen werden soll. Dass eher Einnahmegenerierung im Vordergrund steht zeigt auch ein satz aus der Beschlussvorlage: „Mit den zuvor genannten Erweiterungen bzw. Neueinrichtungen könnten ca. 800 zusätzliche Bewohnerparkausweise beantragt werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen durch Bewohnerparkgebühren um rund 100.000 Euro.“
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Kommentar:
Die Ausweitung der Parkzonen mag auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Maßnahme zur Bewältigung des Parkdrucks erscheinen, doch der Kern der Problematik bleibt bestehen: Den Anwohnern wird zwar ein Parkausweis angeboten, doch dieser garantiert ihnen keinen Parkplatz. In Wirklichkeit scheint es der Stadt vor allem darum zu gehen, neue Einnahmequellen zu erschließen, um das Haushaltsdefizit zu reduzieren. Die Anwohner tragen so die Last einer Maßnahme, die ihnen nur begrenzt zugutekommt, während die Stadt von den zusätzlichen Gebühren profitiert. Es bleibt fraglich, ob diese Form der Parkraumbewirtschaftung wirklich im Sinne der Bürger ist oder ob sie nicht vielmehr dazu dient, die finanzielle Schieflage der Stadt zu kompensieren. Für die betroffenen Bewohner bedeutet das zusätzliche Kosten, ohne dass sich die Parkplatzsituation für sie nachhaltig verbessert.
Hier kann die Beschlussvorlage eingesehen und heruntergeladen werden:
https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=10977
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