(stm)
Stephan Schrör, Schweriner Galerist und Besitzer der ikonischen Hyparschale, steht erneut im Rampenlicht. Diesmal jedoch nicht wegen seiner Kunst oder der bundesweit beachteten Pressemeldung zum „Tag des offenen Denkmals“, sondern wegen… Fensterputzen.
Die Denkmalschutzbehörde reagierte auf diese Aktivität mit einer eindrucksvollen Drohgebärde: Sollten „weiterhin Maßnahmen“ an den Fenstern stattfinden, könne eine Baustilllegung in Betracht gezogen werden – Bußgeld bis zu 150.000 Euro inklusive. Alles wegen ein paar sauberen Scheiben.
Dabei läuft der Streit um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes schon länger. Schrör hatte immer wieder betont, wie steinig ihm der Weg durch den Behördendschungel gemacht werde. Doch jetzt droht das Fass überzulaufen: Fenster putzen ist offenbar eine Maßnahme, die nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden darf – oder besser gar nicht.
Schrör kommentierte die ganze Sache trocken: „Ich putze die Fenster.“ Wer hätte gedacht, dass es so gefährlich sein kann, für Durchblick zu sorgen? Vielleicht wäre es am sichersten, einfach alles so zu lassen, wie es ist – inklusive der Staubschicht, die ja auch irgendwie zur Geschichte des Gebäudes gehört.
Denkmalschutz trifft Realität: In Schwerin scheint jede Handlung an einem denkmalgeschützten Gebäude ein bürokratisches Minenfeld zu sein. Wer weiß, vielleicht wird die Hyparschale eines Tages als Mahnmal für die absurden Höhenflüge der Vorschriften dienen. Bis dahin bleibt Schrör nichts anderes übrig, als den Lappen beiseitezulegen und abzuwarten, was die nächste „Fenstermaßnahme“ bringt.
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