(stm) Die Landeshauptstadt Schwerin hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem mehrfach nicht öffentliche Dokumente unrechtmäßig veröffentlicht wurden. Wie aus einem Schreiben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern hervorgeht, dient diese Maßnahme dem Schutz sensibler Daten. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung technische Maßnahmen wie digitale Wasserzeichen und Passwortschutz eingeführt, um zukünftige Leaks zu verhindern. Diese Entscheidungen stoßen jedoch auf Kritik und werfen rechtliche und politische Fragen auf.

Einführung digitaler Schutzmaßnahmen

Die Stadt Schwerin begründet die Einführung digitaler Wasserzeichen damit, dass diese die Rückverfolgbarkeit von Dokumenten ermöglichen sollen. Dies sei notwendig geworden, da „wiederholt unrechtmäßige Verbreitungen nicht öffentlicher Daten in der Öffentlichkeit“ festgestellt wurden. Die Wasserzeichen sollen helfen, die Verantwortlichen solcher Leaks zu identifizieren und zukünftige unbefugte Weitergaben zu verhindern.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diese Einschätzung. In seiner Stellungnahme heißt es, die Rückverfolgbarkeit durch Wasserzeichen stelle keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, sondern sei ein „Transparenznachweis“, der auch in Streitverfahren Rechtssicherheit gewährleiste. Die Stadtverwaltung argumentiert weiter, dass der Passwortschutz und eingeschränkte Bearbeitungsrechte für Dokumente nicht die freie Mandatsausübung der Stadtvertreter beeinträchtigen würden.

Kritik an den Maßnahmen

Kritiker der Maßnahmen verweisen darauf, dass die Einführung dieser Schutzmaßnahmen ohne eine vorherige Beschlussfassung der Stadtvertretung erfolgt sei. Die Stadtverwaltung hält dem entgegen, dass solche technischen Maßnahmen nicht in die Kompetenz der Stadtvertretung fallen. Zudem sei im Vorfeld eine Absprache zwischen dem Oberbürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtvertretung erfolgt. Die Mitglieder der Stadtvertretung seien umgehend nach der Einführung der Maßnahmen per E-Mail informiert worden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Hinweisgeberschutz. Gegner der Wasserzeichen sehen in der lückenlosen Rückverfolgbarkeit eine Gefahr für Whistleblower. Die Stadtverwaltung hingegen argumentiert, dass das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durch die Einführung von Wasserzeichen nicht berührt werde. Hinweise könnten auch ohne die Weitergabe betroffener Dokumente an die zuständige Stelle gemeldet werden. Die Rechtsaufsicht teilt diese Sichtweise und verweist darauf, dass die Markierung von Dokumenten gerade nicht für die Weitergabe vorgesehen sei.

Rechtsaufsicht sieht keinen Handlungsbedarf

Das Innenministerium als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde sieht in den Maßnahmen der Stadt Schwerin keinen Grund für ein Einschreiten. In der Stellungnahme wird betont, dass die Stadtvertretung weiterhin uneingeschränkten Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen habe. Einschränkungen der Bearbeitungs- oder Kopierfunktionen beträfen lediglich die technische Handhabung, nicht aber den Zugang zu den Inhalten selbst. Der Beschwerdeführer hatte bemängelt dass die Dokumente Kopierschutz hätten, auch sei ein Bearbeiten der Dokumente nicht mehr möglich, Textzeilen nicht mehr herauskopierbar.

Anzeige gegen Unbekannt

Die Anzeige gegen Unbekannt soll laut Stadtverwaltung dazu beitragen, die Verantwortlichen für die unbefugte Veröffentlichung sensibler Dokumente zu ermitteln. Dabei beruft sich die Stadt auf die rechtliche Verpflichtung, den Schutz vertraulicher Daten sicherzustellen. Diese Entscheidung steht in engem Zusammenhang mit den eingeführten Schutzmaßnahmen und wird als notwendige Konsequenz der wiederholten Verstöße betrachtet.

Die Maßnahmen der Stadt Schwerin und die begleitende Anzeige gegen Unbekannt werfen ein Schlaglicht auf den Umgang mit Datenschutz und Transparenz in der kommunalen Verwaltung. Während die Rechtsaufsicht und die Stadtverwaltung die Maßnahmen als rechtlich unbedenklich und notwendig bewerten, bleibt die Frage nach den politischen Konsequenzen und möglichen Einschränkungen für Whistleblower und demokratische Prozesse offen. Der Beschwerde einreichende hat, wie http://www.schwerin.news erfahren hat, den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Bisher gab es von der Datenschutzbehörde aber noch keine Antwort.

http://www.schwerin.news bleibt an dem Thema dran


Hier kann die Stellungnahme der Rechtsaufsicht heruntergeladen und eingesehen werden:


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