(stm) Bürgerinitiative setzt sich durch: Im Streit um den Parkplatz am Lambrechtsgrund hat das Verwaltungsgericht Schwerin einem Anwohner recht gegeben – und der Stadt eine klare Lektion erteilt: Wer schlampig plant und bürgerliche Interessen übergeht, wird gestoppt. Der Fall zeigt, wie wichtig es sein kann, Missstände nicht einfach hinzunehmen, sondern dagegen vorzugehen. Ein Kommentar.
Der Beschluss: Gericht sagt „Stopp!“
Ein Beschluss vom 22. November 2024 sorgte für Aufsehen. Das Gericht entschied, dass der neue Parkplatz auf dem Sportflächen in lambrechtsgrund mit seinen 311 Stellplätzen zwar grundsätzlich genutzt werden darf – aber nicht so, wie von der Stadt vorgesehen. Die Zufahrten über den östlichen Teil der Von-Flotow-Straße wurden vorerst untersagt. Der Grund: Die Stadt hatte keine Lärmberechnungen vorgelegt, die sicherstellen, dass die Anwohner, insbesondere abends, nicht unzumutbarem Verkehrslärm ausgesetzt sind.
„Die Stadt hätte einfach sauber arbeiten müssen“, könnte man zusammenfassen. Denn das Gericht warf der Verwaltung vor, nicht ordentlich geprüft zu haben, ob die Verkehrsführung wirklich tragbar ist – und dabei das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnern missachtet zu haben.
Eine Bürgerinitiative zeigt, wie’s geht
Was diesen Fall so besonders macht: Der Kläger ist kein Großinvestor oder Verein, sondern ein engagierter Anwohner, der sich mit anderen zu einer Bürgerinitiative zusammentat, die sich mit der geplanten Verkehrsführung nicht abfinden wollten. Statt sich zu ärgern und still zu leiden, ging er den Rechtsweg – und bewies damit, dass auch Einzelpersonen etwas bewegen können.
Das Gericht stellte fest, dass es unzumutbar sein könnte, den gesamten Parkplatzverkehr über die ruhige Wohnstraße zu leiten, ohne vorher zu prüfen, wie laut und störend das für die Anwohner wird. Mit seiner Klage machte der Anwohner deutlich, dass hier wichtige Standards schlichtweg ignoriert wurden.
Die Stadt legt Beschwerde ein
Anstatt sich mit dem Urteil auseinanderzusetzen und nachzubessern, zieht die Stadtverwaltung weiter vor Gericht. Beim Oberverwaltungsgericht Greifswald will sie erreichen, dass die Entscheidung aufgehoben wird. Doch bis das passiert, bleibt die Zufahrt über die Von-Flotow-Straße erstmal gesperrt.
Für viele Beobachter ist das Verhalten der Stadt schwer nachvollziehbar. Anstatt auf die berechtigten Einwände einzugehen, wird die Verantwortung von einem Gericht zum nächsten geschoben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt jedoch klar: Die Planung war unzureichend, und die Stadt hätte von Anfang an gründlicher arbeiten müssen. Hier prvoziert die Stadtverwaltung zusätzliche Kosten, weil sie Sachlagen und Urteile nicht hinnehmen will.
Ein Gewinn für alle Bürger
Dieser Fall ist ein Lehrstück darüber, wie Bürger ihre Rechte durchsetzen können. Die Botschaft ist klar: Es lohnt sich, Missstände anzusprechen und, wenn nötig, vor Gericht zu bringen. Gerade in einer Zeit, in der Bürgerbeteiligung oft nur auf dem Papier steht, ist es ein starkes Signal, dass Engagement tatsächlich Wirkung haben kann.
Für den Kläger war der Aufwand nicht umsonst: Dank seines Einsatzes wird nun geprüft, wie die Verkehrsführung besser gestaltet werden kann – oder ob der Parkplatz überhaupt sinnvoll genutzt werden kann. Gleichzeitig hat sein Erfolg sicherlich auch anderen Bürgerinitiativen Mut gemacht.
Kommentar: Ein Beispiel mit Signalwirkung
Der Fall Lambrechtsgrund zeigt: Es ist möglich, die Stadtverwaltung in die Schranken zu weisen, wenn sie ihre Aufgaben nicht ordentlich macht. Bürger haben das Recht, einzufordern, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Und manchmal reicht es, dass eine Person den ersten Schritt macht, um Dinge ins Rollen zu bringen. „Man kann etwas bewegen“, sagt dieser Fall, „wenn man es nur versucht.“















