(fab) Zum anstehenden Jahreswechsel wird es in Schwerin wieder jede Menge Feuerwerke und Böllerei geben. In einer „Allgemeinverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember und 1. Januar in der Landeshauptstadt Schwerin“ teilt die Stadt mit, dass in einem Umkreis von 50 Metern um Gebäude und Anlagen wie Krankenhäuser, Kirchen, Altersheime, Kinderheime, Tankstellen, Holzlagern, reetgedeckten Gebäuden keine Feuerwerke der Kategorie F2 gezündet werden dürfen.
Zu Kategorie gehören typische Silvesterfeuerwerke wie, Batterien, Raketen, Flugartikel, Fontänen etc pp. Weiter teilt die Stadt in der Allgemeinverfügung mit, dass Feuerwerksartikel der Kategorie 2 mit Steigwirkung gar 200 Meter von den Gebäuden und Anlagen nicht abgeschossen werden dürfen.
Die Regelungen sind nicht neu, wurden in den vergangenen Jahren nur nicht wirklich kontrolliert. Die Allgemeinverfügung droht zudem ein Bußgeld von bis zu 50.000 € bei Verstoß an. Derartige Verstöße könnten demnach als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung regelt auch die Verwendung von leutpistolen und Schreckschusswaffen, sogenannten SRS. Diese dürfen nur in befriedeten Bereichen und mit ausdrücklicher Genehmigung des Hausrechtsinhabers genutzt werden.
FunFact: Bis 2022 war die Verfügung, wie http://www.schwerin.news vor zwei Jahren feststelle bereits gültig, es wurde gar mit Strafgelder gedroht, doch die Verfügung wurdenicht veröffentlich. Nun herrscht zumindest Rechtssicherheit. Weswegen nun aber zusätzlich die Höhe des Bußgeldes von 10.000 auf 50.000 Euro festgesetz wurde, bleibt unklar.
Lesen Sie dazu die Meldung aus 2022:
Hier kann die vollständige Allgemeinverfügung heruntergalden und angesehen werden:















