(Pressemitteilung LHSN)

Die Landeshauptstadt Schwerin sieht sich aufgrund der Berichterstattung überregionaler Medien vom vergangenen Wochenende zu einer Klarstellung veranlasst. In den Medienberichten wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass Bürgergeldempfänger in Schwerin ab sofort zur Arbeit verpflichtet würden. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Richtig ist: Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2024 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur möglichen Einführung einer Arbeitsverpflichtung zu erarbeiten. Dieses Konzept wird in den kommenden Monaten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und dem gemeinsam betriebenen Jobcenter ausgearbeitet.

Sozialdezernentin Martina Trauth dazu: „Aktuell gibt es in Schwerin 31 Arbeitsgelegenheiten in insgesamt acht laufenden Maßnahmen bei sozialen Trägern. Den weitaus größeren Anteil nehmen andere Programme zur Arbeitsmarktintegration ein, wie z.B. Fort- und Weiterbildungen zur Qualifizierung. Diese sind zudem auch deutlich wirksamer als reine Arbeitsgelegenheiten, noch dazu, wenn sie unfreiwillig ausgeübt werden. Auch angesichts von über 8000 Leistungsberechtigten ist der Effekt insgesamt fraglich und bedarf einer weiteren Prüfung.“

Wir möchten betonen, dass bislang keine verbindlichen Entscheidungen über eine flächendeckende Arbeitsverpflichtung getroffen wurden.



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