(stm) Die geplante Erhöhung der Kleingartenpachten in Schwerin hat in den vergangenen Monaten zu intensiven Diskussionen und Protesten geführt. Die Stadtverwaltung plante, die Pachtgebühren ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 12 Cent auf 18,52 Cent pro Quadratmeter anzuheben, was einer Steigerung von über 50 % entspricht. Die letzte Anpassung der Pachtgebühren erfolgte im Jahr 2013. Die Stadt beruft sich auf das Bundeskleingartengesetz, das erlaubt, die Pacht auf das Vierfache der ortsüblichen Pacht im Obst- und Gemüseanbau festzusetzen. Ein aktuelles Gutachten beziffert diesen Wert für Schwerin auf 4,63 Cent pro Quadratmeter, wodurch sich der neue Pachtzins von 18,52 Cent ergeben würde. Nun kommen Zweifel an dem Gutachten auf.
Der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. kritisierte in der Vergangenheit die geplante Erhöhung scharf und bemängelt die fehlende Kommunikation seitens der Stadtverwaltung. In einem Informationsschreiben äußerte der Verband, dass er von der Erhöhung zufällig im Internet (auf http://www.schwerin.news) erfahren habe und kündigte Widerstand an. Gespräche mit verschiedenen Fraktionen der Stadtvertretung wurden bereits aufgenommen. Im Hauptausschuss wurde am Dienstag nun ein Antrag der Fraktion Die Linke diskutiert, der mehr Transparenz und die Einbeziehung der Interessenvertretung der Kleingärtner forderte. Ziel war es, den Oberbürgermeister zu veranlassen, die Schweriner Gartenfreunde sachgemäß in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.
Gewerblicher Obst und Gemüseanbau als Richtwert
„Als Pacht [für Kleingärten] darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden.“ heißt es im Bundeskleingartengesetz (kann hier eingesehen werden)
Es galt also nun für Schwerin zu ermitteln, wie hoch in unserer Stadt die Pacht für den gewerblichen Obst und Gemüseanbau ist. Dazu wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Gutachten stellt fest: Zu wenig Daten für Schwerin
Auf der gestrigen Hauptausschusssitzung wurden nun Zweifel an dem Gutachten, dass als Grundlage für die Datenerhebung dient, laut. Die Pachthöhe für Kleingärten orientiert sich an den Pachtgebühren die in der selben Region für erwerbsmäßigen Ost und Gemüseanbauer gilt. Dieser Betrag mal vier, stellt dann die Höhe der Pachtgebühr für die Kleingärten da. Das Gutachten wurde vom „Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Landeshauptstadt Schwerin“ bereits im August 2023 im Auftrag der ZGM erstellt.
Bei der Erstellung des Gutachten wurde schnell festgestellt, dass für Pachtgebühren beim gewerbsmäßigen Obst und Gemüseanabau in Schwerin nicht ausreichend Daten vorliegen. So heißt es in dem Gutachten: „Aus Mangel an zur Verfügung stehenden Vergleichdaten hat die Geschäftsstelle … Auskünfte zum aktuellen Pachtzinden beim Ministerium … eingeholt.“Die Antwort des Ministeriums war dann weniger fruchtend als erwartet. So teilte das Landwirtschaftsministerium dem Gutachterausschuss mit dass für Schwerin zu wenig erhobene Daten vorliegen. In dem Gutachten heißt es dazu: „Nach Aussage des Ministeriums… lag speziell für die Landeshauptstadt Schwerin zu wenig Datenmaterial vor…“ weiter heißt es in dem Dokument: „Werte für die Landeshauptstadt Schwerin für bestehende Pachtverträge lagen dem Stalu für eine gesicherte Angabe nicht vor.“
Willkürliche Orientierung an Rostock und Ludwiglust Parchim?
Für Schwerin liegen also zu wenig Daten für Pachtgebühren beim Obst und Gemüseanbau vor. Zu der Erkenntnis kommt das Gutachten selbst. Was dann zu tun ist schreibt das Bundeskleingartengesetz ebenfalls vor. So sagt das Gesetz:
„Liegen anonymisierbare Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vor, ist ergänzend die Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau in einer vergleichbaren Gemeinde als Bemessungsgrundlage heranzuziehen.“
In dem Gutachten wurden dann tatsächlich Gemeinden als Vergleich herangezogen. Und zwar Rostock/Mittleres Mecklenburg und Ludwiglust-Parchim. Warum sich für diese Regionen entschieden wurde, wird im Gutachten nicht erklärt. Man darf hier nach Ansicht des Autors durchaus berechtigt die Frage stellen, ob sich Schwerin und die anderen beiden Regionen tatsächlich miteinander vergleichen lassen. Schwerin hat wesentlich weniger Einwohner, auch sind andere bei einem Vergleich heranzuziehende Bedingungen wie –Strukturanbindung, Entfernung zu den Absatzmärkten, Verkehranbindung, Bodenqualität, Bodenbeschaffenheit, Größe der verpachteten Fläche, Pachtdauer und Bewässerungsmöglichkeit der Fläche – nicht wirklich vergleichbar.
Hier greift die Kritik. Sind die zum Vergleich herangezogenen Städte Rostock, sowie der Landkreis Ludwiglust, Parchim / Mittleres Mecklenburg eine vergleichbare Bemessungsgrundlage?
Aufgrund der Proteste und der Kritik an der Datengrundlage des Gutachtens hat die Stadtverwaltung am Dienstagabend, während der Sitzung des Hauptausschusses angekündigt, dieses sowie dessen Datengrundlage erneut zu prüfen. Oberbürgermeister Rico Badenschier betonte jedoch weiterhin, dass die Verwaltung bei der Erhöhung keinen Spielraum habe und gesetzlichen Vorgaben folge. Erst nach der erneuten Prüfung soll die Erhöhung erneut thematisiert werden.
Das Gutachten liegt der Redaktion vor. Wir haben uns allerdings entschieden es aufgrund möglicher rechtlicher Konsequenzen nicht zu verlöffentlichen.

















