(stm) Gute Ideen verdienen es, alle paar Jahre erneut auf den Tisch gelegt zu werden. So wie diese Idee, die bereits vor 5 Jahren eine Mehrheit in der Stadtvertretung erhielt aber seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Am kommenden Montag nun ein neuerlicher versuch – der aber bereits im Vorfeld von der Verwaltung auf Ablehnung stößt.
Auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung Schwerin wird der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Die PARTEI diskutiert, der die Sichtbarkeit von Behindertenparkplätzen erhöhen soll. Ziel des Antrags ist es, „alle bestehenden und zukünftigen Behindertenparkplätze sichtbarer zu Kennzeichnen.“ Hierfür soll „die gesamte Fläche des jeweiligen Parkplatzes mit einem kräftigen Verkehrsblau markiert werden“.
Die Antragsteller begründen die vorgeschlagene Maßnahme mit einer besseren Erkennbarkeit der Parkplätze für berechtigte Personen sowie einer Verringerung des Risikos von Falschparkern. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Farbe Blau international als Symbolfarbe für Barrierefreiheit anerkannt sei, wodurch die Orientierung insbesondere für Menschen mit Behinderung und Touristen erleichtert werd.
Stadt empfiehlt Ablehnung – auch wegen Denkmalschutz
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag kritisch Stellung. Sie verweist darauf, dass eine rechtliche Bewertung erforderlich sei, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit bestehenden Regelungen zum Denkmalschutz. Bereits 2019 sei entschieden worden, dass historische Straßenelemente durch Markierungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass solche historischen Aspekte bei der Umsetzung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden müssten. Zudem betont die Verwaltung, dass die Umsetzung finanzielle Auswirkungen habe, für die im aktuellen Haushalt keine Mittel vorgesehen seien. Es wird ein Kostenaufwand von 2.000 Euro pro Parkplatz geschätzt, der derzeit nicht gedeckt werden könne. Entsprechend sei eine Finanzierung der Maßnahme im bestehenden Rahmen nicht möglich
Bereits 2020 scheiterte ähnliche Initiative
Bereits 2020 hatte die Stadtverwaltung zu einer ähnlichen Initiative der Unabhängigen Bürger Stellung genommen und die Umsetzbarkeit geprüft. Damals wurde mitgeteilt, dass die Kosten für eine Blaueinfärbung eines einzelnen Behindertenparkplatzes auf etwa 800 Euro geschätzt wurden. Bei insgesamt 91 bestehenden Behindertenparkplätzen in Schwerin hätte dies Gesamtkosten in Höhe von rund 72.800 Euro verursacht. Die Verwaltung betonte seinrezeit zudem, dass geplante Eingriffe in die Substanz oder das Erscheinungsbild denkmalgeschützter Bereiche genehmigungspflichtig wären und die Blaueinfärbung in historisch gepflasterten Bereichen problematisch sei.
Als Alternative wurde seinerzeit von der Straßenunterhaltung ein Verfahren eingeführt, bei dem Behindertenparkplätze mit einem dicken, haltbaren weißen Belag für das Rollstuhlsymbol ausgestattet werden. Diese Lösung wurde damals an 13 Parkplätzen getestet und zeigte positive Effekte: Die Sichtbarkeit und Haltbarkeit der Markierungen verbesserten sich deutlich, und die Zahl der Verwarnungen auf diesen Parkplätzen ging um etwa 80 % zurück. Dieses Verfahren sollte flächendeckend umgesetzt werden, was heute 2025 teilweise geschehen ist.
Auf Basis dieser rechtlichen und finanziellen Aspekte empfiehlt die Verwaltung, den neulichen Antrag abzulehnen.
Die Entscheidung über die Umsetzung liegt allerdings bei der Stadtvertretung, dievorraussichtlich auf ihrer kommenden Sitzung darüber beraten wird. Die Sitzung kann am kommenden Montag ab 17 Uhr auf der Internetseite der Stadt – www.schwerin.de/stream in Echtzeit angesehen werden.
HIer können der Antrag und die Stellungnahme der Verwaltung eingesehen werden:
















