(stm/ ) Eines vorweg. Dieser Beitrag soll nicht in erster Linie auf Ungerechtigkeiten oder dergleichen hinweisen, sondern aufzeigen, dass diejenigen, die gerne mal so salopp Bemerkungen fallen lassen wie, dass die Asylbewerber und Flüchtling in den Unterkünften „in Saus und Braus“ oder wie „die Made im Speck“ leben schlicht falsch sind. Wer dies behauptet, ist schlicht nicht ausreichend informiert. Deswegen dieser Beitrag.
Unterkunft für Geflüchtete im Europahotel: Es ist kein Hotel.
Das ehemalige Europahotel, abgelegen im Industriegebiet von Schwerin dient heute als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete – doch mit einem Hotel hat es wenig zu tun. Strenge Regeln bestimmen den Alltag der Bewohner, und viele Dinge, die in einer eigenen Wohnung selbstverständlich wären, sind hier verboten. Nicht einmal ein Wasserkocher darf mit aufs Zimmer genommen werden.
Der gesamte Aufenthalt in der Unterkunft unterliegt strikten Kontrollen. Regelmäßig müssen die Bewohner ihre Anwesenheit mit einer Unterschrift bestätigen. Fehlt diese drei Mal, wird eine Meldung an die Stadt erstattet. Auch das Essen auf den Zimmern ist nicht gestattet: Es darf kein Geschirr aus dem Speisesaal mitgenommen werden. Gekocht werden darf in den Zimmern ebenfalls nicht – Kochplatten, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder elektrische Heizgeräte sind verboten. Man darf eine Wasserflasche mit aufs Zimmer nehmen. Geht diese verloren, soll man sich eine neuen kaufen.
Besonders brisant ist die Regelung für den Kontakt mit Behörden. Geflüchtete werden dazu aufgefordert, ausschließlich PDF-Dateien per E-Mail an das Rathaus oder die Ausländerbehörde zu senden. Fotos oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Wer jedoch versehentlich Originaldokumente aus dem Ausland einreicht, muss damit rechnen, dass diese unwiderruflich vernichtet werden. Eine Rücksendung ist nicht vorgesehen, es sei denn, die Dokumente werden persönlich wieder abgeholt. Wer diesen Hinweis übersieht, verliert möglicherweise wichtige Unterlagen für immer.
Wäsche waschen? Kein Problem – eine Waschmaschine steht zwar zur Verfügung, doch jeder Waschgang kostet 1,00 Euro. Auch andere alltägliche Dinge sind nicht kostenlos: Eine Zahnbürste kostet 50 Cent, Zahnpasta 1,50 Euro, zehn Windeln gibt es für 3,00 Euro. Selbst das Ausdrucken oder Kopieren von Dokumenten schlägt mit 10 Cent pro Blatt zu Buche. Das ist in sofern erwähnenswert, das auch gewissen rechtskonservativen Kreisen oft der Eindruck erweckt wird, die Bewohnenden würden alle inklusive erhalten. was nicht der Fall ist. Waschen der privaten Wäsche nur wochentags bis 17:30. Betreuung durch das DRK, ebenfalls nur an Werktagen.
Zudem ist die Privatsphäre ist stark eingeschränkt. Die Zimmer werden zweimal pro Woche kontrolliert – ob man will oder nicht, und es gelten strenge Vorgaben für Sauberkeit und Lüftung. Jeder Bewohner muss sein Zimmer täglich für mindestens zehn Minuten stoßlüften, egal zu welcher jahreszeit. Auch das Heizen ist genau geregelt: Im Winter darf die Heizung höchstens auf Stufe 3 stehen, im Sommer muss sie auf 0 gestellt werden. Rauchen und jede Art von offenen Feuer wie Kerzen ist auf den Zimmern untersagt, Alkohol sowieso.
Die Zimmer müssen geteilt werden. Mit der Familie oder Fremden.
Es gibt drei Mahlzeiten am Tag. Generell Halal. Egal ob man Moslem ist oder nicht. Wer eine Mahlzeit verpasst, hat Pech gehabt.
Besuch ist nur eingeschränkt möglich. Gäste müssen angemeldet werden und dürfen nicht auf die Zimmer (übernachten schon gar nicht), der Speisesaal steht dafür zur Verfügung. Gäste müssen sich ausweisen und Unterschriften abgeben. Wie www.schwerin.news bei einem Vor-Ort-Besuch erfahren konnte, bleibt der Zutritt von Besuchern zu den privaten Räumen strikt untersagt.
Die Post wird ausschließlich durch das Deutsche Rote Kreuz ausgegeben und kann nur gegen eine Unterschrift abgeholt werden. Offizielle Briefe von Behörden wie dem BAMF oder dem Jobcenter müssen den Mitarbeitern der Unterkunft zur Kopie vorgelegt werden. Briefgeheimnis? Nicht wirklich.
Zusätzlich werden Bewohner zur Mithilfe verpflichtet. Wer nicht freiwillig an Hilfsarbeiten teilnimmt, kann gemäß §5 AsylbLG zur Arbeit in der Unterkunft herangezogen werden. Das ist schon länger der Fall, schon vor dem Beschluss zu dem CDU, AfD Antrag.
Es gibt noch weitere Regeln, wie beispielsweise das Befolgen jedweder Anweisungen – wer nicht spurtet, dem drohen nicht näher genannte Sanktionen bis hin zum Hausverbot.
Ja, all diese Regeln sollen den Alltag für alle erträglich gestalten und organisieren. Ohne Regeln geht es nicht.
Dennoch: Wenn einige behaupten, Geflüchtete würden in der Unterkunft in Saus und Braus leben – dem ist mitnichten so. Die Unterkunft im ehemaligen Europahotel ist kein Ort der einem das Gefühl gibt hier lange bleiben zu wollen. Soll er ja auch nicht sein. Hier gelten klare Regeln, die den Alltag der Bewohner streng reglementieren. Wer sich hier aufhält, hat kaum Möglichkeiten, seinen Tagesablauf selbst zu gestalten. Schutz bietet die Unterkunft – Privatsphäre und persönliche Freiheit jedoch kaum.



















