(fab) Die Stadtvertretung Schwerin berät derzeit über eine neue Kita-Satzung, die einige Änderungen mit sich bringen würde. Während manche Regelungen Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten darstellen, könnten sie auch neue Herausforderungen mit sich bringen. Schwerin.news hat sich die wichtigsten Punkte angesehen und eeinige diskussionwürdige Punkte gefunden, die wir in diesem Beitrag unseren Leserinnen und Lesern zur Info geben wollen. Noch sind die entsprechenden Änderungen nicht beschlossen.
Die nächste öffentliche Beratung zu der Satzung findet am 19. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum 1.029, statt. Dort wird über die neue Kita-Satzung beraten. Interessierte können sich dort über den aktuellen Stand informieren. Beispeilweise wurden in dem Satzungsentwurf die Regelungen zur Vergabe von Ganztagsplätzen präzisiert. Diese sollen weiterhin vorrangig an Eltern vergeben werden, die erwerbstätig sind, sich in Ausbildung befinden oder mehr als sechs Stunden täglich durch ihren Arbeitsweg und ihre Tätigkeit gebunden sind. Neu ist die Klarstellung, dass bei Paaren beide Elternteile diese Voraussetzungen erfüllen müssen, sofern sie nicht alleinerziehend sind. Auch Erwerbslose können unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf einen Platz geltend machen, wenn dies ein Vermittlungshemmnis in den Arbeitsmarkt beseitigne würde.
Die Betreuung in Schweriner Kitas soll grundsätzlich weiterhin beitragsfrei bleiben. Eltern müssen jedoch für die Verpflegungskosten ihrer Kinder aufkommen. In der überarbeiteten Satzung wird klargestellt, dass die Kosten für die Mittagsverpflegung gesondert ausgewiesen werden müssen. Interessant – eine Analyse die im Rahmen der Satzungsentwurfentwicklung erstellt wurd zeigt, dass fast ein Viertel der Kita-Kinder in Schwerin auf finanzielle Unterstützung für das Mittagessen angewiesen ist. In Stadtteilen wie Mueßer Holz liegt die Quote sogar bei 38,77 %. (www.schwerin.news wird diesea Thema demnächst mal genauer unter die Lupe nehmen…)
Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Anpassung der Fachkraft-Kind-Relation. Die Stadt plant, in Einrichtungen mit besonderen sozialen und sozialräumlichen Herausforderungen gezielt mehr Personal einzusetzen. So soll in betroffenen Stadtteilen das Fachkraft-Kind-Verhältnis verbessert werdn, wenn überdurchschnittlich viele Kinder Verpflegungskostenhilfe beziehen oder aus sozial benachteiligten Verhältnissen kommen. Die geplanten Maßnahmen könnten für eine höhere Qualität der Betreuung sorgen, sind jedoch an finanzielle und personelle Ressourcen gebunden.
Zur Verbesserung der Vergabe von Kita-Plätzen sieht die überarbeitete Satzung eine engere Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Trägern vor. Falls es zu Verzögerungen kommt, sollen Kita-Träger frühzeitig informiert werden, um Engpässe besser zu managen. Ob dies tatsächlich zu einer schnelleren Platzvergabe führt, bleibt abzuwarten.
Die geplanten Änderungen betreffen auch die Kindertagespflege. Hier wurde eine Angleichung an die Regelungen für Kindertageseinrichtungen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen und der finanziellen Förderung. Die Stadt schreibt in der Beschlussvorlage, das weiterhin Wahlfreiheit zwischen Kita und Kindertagespflege bestehen soll, allerdings ohne Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Wie sich die neuen Regelungen auswirken werden, hängt von der weiteren Beratung und möglichen Anpassungen in den kommenden Sitzungen ab. Die Beratungen dazu finden öffentlich statt.
Sämtliche Dokument zur dem neuen Satzungsentwurf können hier eingesehen werden:















