(stm)
Die Abschiebung eines 21-jährigen iranischen Staatsbürgers, der verdächtigt wird, in Wismar eine 63-jährige Frau mit einem Messer attackiert zu haben, sorgt weiter für Diskussionen. Das Innenministerium in Schwerin hat auf Anfrage von schwerin.news einige Fragen zu den Hintergründen dieser Maßnahme beantwortet – doch viele Aspekte bleiben unklar und wurden nicht hinreichend beantwortet.
Abschiebung nach Griechenland auf Basis der Dublin-III-Verordnung
Das Ministerium verweist auf die Dublin-III-Verordnung, wonach Asylsuchende ihren Schutzstatus in dem EU-Staat wahrnehmen müssen, in dem sie diesen zuerst erhalten haben. In diesem Fall war es Griechenland. Daher wurde der Tatverdächtige dorthin abgeschoben, obwohl er in Deutschland strafrechtlich auffällig wurde.
Unklarheiten bei der Strafverfolgung
Auf die Frage, ob zum Zeitpunkt der Abschiebung noch strafrechtliche Ermittlungen gegen den Mann in Deutschland liefen oder ob eine Anklage bevorstand, verweist das Innenministerium auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Es bleibt also offen, ob der Verdächtige in Deutschland noch strafrechtlich belangt worden wäre, wenn er nicht abgeschoben worden wäre.
Strafverfolgung in Griechenland ungewiss
Ein besonders kritischer Punkt ist die Frage, ob und wie der Mann in Griechenland strafrechtlich verfolgt oder überwacht wird. Das Innenministerium konnte hierzu keine Angaben machen. Zwar habe es vor der Rückführung „intensiven Kontakt zu den Behörden des Ziellandes“ gegeben, doch konkrete Informationen zur weiteren Strafverfolgung des Mannes in Griechenland fehlen.
Sicherheitslage und Opferschutz
Unklar bleibt auch, ob sich der Verdächtige nach seiner Ankunft in Griechenland in Haft befindet oder ob er sich dort frei bewegen kann. Das Ministerium verwies lediglich auf die üblichen Abläufe bei Abschiebungen und konnte keine Details nennen. Zum Opferschutz in Deutschland heißt es, dass der verletzten 63-jährigen Frau alle bestehenden Möglichkeiten des Opferschutzes zur Verfügung stehen. Zuständig sei jedoch das Justizministerium.
Politische Verantwortung
Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Abschiebung ist der Vorwurf, dass dadurch ein möglicherweise gewalttätiger Straftäter der deutschen Strafverfolgung entzogen wurde. Das Innenministerium weist jedoch darauf hin, dass die Entscheidung zur Abschiebung trotz der Straftat von der Justiz bzw. der Staatsanwaltschaft getroffen wurde. Ob es in Zukunft Maßnahmen gibt, um ähnliche Fälle zu verhindern, blieb ebenfalls unbeantwortet.
Die Antworten des Innenministeriums klären einige rechtliche Grundlagen der Abschiebung, lassen aber viele entscheidende Fragen offen. Insbesondere die unklare strafrechtliche Lage des Mannes in Griechenland wirft Bedenken auf. Ob der Messerangriff in Wismar in irgendeiner Weise Konsequenzen für den Tatverdächtigen haben wird oder ob er nun ohne weiteres frei in Griechenland leben kann, bleibt ungewiss. Auch mit Blick auf die Frau, die Angegriffen wurde muss man hier die Frage stellen, ob die Gerechtigkeit, die einem Opfer durch eventuelle Maßnahmen der Justiz gegenüber dem Tatverdächtigen gewahr werden sollte, ausreichend berücksichtig wurde.
http://www.schwerin.news hat das Auswärtige Amt, sowie das Ministerium in Griechenland zu dem Fall angefragt. Sobald und falls von dort weitere Inforationen kommen, meldet sich http://www.schwerin.news erneut zu dem Thema.
Die Frage die bleibt ist, hat das in Schwerin ansässige Innenministerium einzig aus politischen Kalkür, kurz vor der Bundestagswahl einen mutmaßlichen Straftäter durch die Ausweisung straffrei davon kommen lassen?
Um bei diesem Thema größmögliche Transparenz zu ermöglichen haben wir die Fragen, nebst Beantwortung als pdf zum ansehen und herunterladen unten zur Verfügung gestellt.















