(fab)
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Landeshauptstadt Schwerin ist in 63 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlberechtigten finden ihr Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung, die zwischen dem 12. Januar und 2. Februar 2025 zugestellt wurde. Die beste Nachricht: alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich.
In Schwerin gibt es zahlreiche Wahllokale. In Warnitz befindet sich das Wahllokal in der Freiwilligen Feuerwehr Warnitz in der Bahnhofstraße 27. In Lankow können die Wähler ihre Stimme im Mecklenburgischen Förderzentrum Schwerin in der Ratzeburger Straße 31 abgeben. In der Weststadt steht das Goethe-Gymnasium in der J.-R.-Becher-Straße 10 als Wahllokal zur Verfügung. In der Paulsstadt können die Wahlberechtigten im Speisesaal der Wemag AG im Obotritenring 40 wählen. In der Altstadt ist das Bernhard-Schräder-Haus in der Klosterstraße 26 als Wahllokal vorgesehen. In Zippendorf können die Wahlberechtigten im Wohnpark Zippendorf in der Alten Dorfstraße 45 ihre Stimme abgeben. In Neu Zippendorf befindet sich das Wahllokal in der Astrid-Lindgren-Schule in der Tallinner Straße 4-6. In Mueß wurde das AWO Schullandheim in der Alten Crivitzer Landstraße 6 als Wahllokal bestimmt. In Mueßer Holz können die Wahlberechtigten in der Albert-Schweitzer-Schule in der Lise-Meitner-Straße 1-2 wählen. Eine komplette Liste aller Wahllokale ist unten einsehbar und als pdf verlinkt.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal seines Wahlbezirks wählen. Zur Wahl ist die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Stimmabgabe erfolgt mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal ausgegeben werden. Jeder Wähler hat eine Erststimme, mit der er einen Direktkandidaten seines Wahlkreises wählen kann, und eine Zweitstimme, mit der er sich für eine Partei auf der Landesliste entscheidet. Die Stimmabgabe erfolgt geheim in einer Wahlkabine.
Wähler, die einen Wahlschein beantragt haben, können entweder in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder per Briefwahl abstimmen. Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingehen.
Die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Interessierte haben die Möglichkeit, die Auszählung im jeweiligen Wahllokal zu verfolgen. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Schwerin abrufbar.
https://www.schwerin.de/news/wahlbekanntmachung-2025/















