(fab) In Schwerin wird weiter über die zweite Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber an der Hamburger Allee 194-200 gesprochen. Die Wohnungsbaugesellschaft Schwerin (WGS) hat der Stadt am 16. Dezember 2024 ein Angebot gemacht, diese Unterkunft zu bauen. Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier hat das Angebot angenommen, weil dieser Standort als die günstigste Lösung gilt. Doch es gibt noch Fragen dazu, wer die Kosten zahlt und wie alles abgesichert ist. Am 11. Februar 2025 hat der Oberbürgermeister Antworten gegeben – aber nicht alles ist geklärt.
Wie läuft die Planung?
Die Idee für die Unterkunft kam von der WGS, nachdem ihr Aufsichtsrat am 13. Dezember 2024 zugestimmt hatte. Am 27. Januar 2025 bestätigte Badenschier in einer Sitzung der Stadtvertretung, dass die Stadt das Angebot annimmt. Jetzt geht es darum, wie das Ganze bezahlt wird und ob die Stadt auf der sicheren Seite ist. Aus der Stadtvertretung kamen dazu einige Fragen, die Badenschier beantwortet hat.
Zuerst wollte man wissen, ob die Stadt schon mit dem Landesamt für innere Verwaltung über die Kosten gesprochen hat. Badenschier erklärte, dass die Stadt erst nach dem Angebot der WGS Kontakt aufgenommen hat. Am 17. Dezember 2024 schickte der Fachdienst Soziales eine E-Mail ans Landesamt, um das zu klären.
Dann wurde gefragt, ob es schon einen Vertrag mit dem Land gibt, der sicherstellt, dass alle Kosten – auch die für den Bau – über die nächsten zehn Jahre vom Land bezahlt werden, selbst wenn sich die Gesetze ändern. Hier sagte der Oberbürgermeister, dass es bisher keinen solchen Vertrag gibt.
Eine weitere Frage war, wer zahlt, wenn es keinen Vertrag gibt und das Land irgendwann nicht mehr alles übernimmt. Badenschier erklärte, dass die Stadt keinen Vertrag mit dem Land machen wird. Stattdessen soll das Land nach Gesprächen über alle Details eine schriftliche Zusage geben, die Kosten für Bau, Miete und Betrieb zu übernehmen. Dabei wird auch festgelegt, wie lange die Unterkunft genutzt wird.
Man wollte auch wissen, ob das Land die Kosten übernimmt, egal wie viele Menschen in der Unterkunft wohnen, und ob die Stadt die volle Miete an die WGS zahlen muss. Laut Badenschier wird die Miete für zehn Jahre zwischen der Stadt und der WGS vereinbart, und das Land zahlt sie zurück – auch wenn die Unterkunft nicht voll belegt ist. Das Land gibt dafür eine Zusage.
Zum Schluss wurde gefragt, ob der Bau bis Mai 2026 teurer werden könnte. Badenschier sagte, dass man das jetzt noch nicht genau weiß, weil noch Details zum Bau geklärt werden müssen. Er versprach aber, dass die Kosten nicht stark steigen werden und alles mit dem Landesamt abgestimmt wird.
Was bleibt unklar?
Die Antworten zeigen, wie die Stadt plant, das Projekt zu bezahlen. Aber einige Punkte sind noch offen. Ohne einen festen Vertrag mit dem Land könnte es Probleme geben, wenn das Land später weniger Geld hat oder die Gesetze sich ändern. Auch ist nicht sicher, ob der Bau wirklich im Budget bleibt, weil noch nicht alles feststeht.
Wie geht es weiter?
Die zweite Gemeinschaftsunterkunft ist ein großes Thema für Schwerin. Sie soll Asylbewerbern Platz bieten und bis Mai 2026 fertig sein. Bis dahin wird es sicher noch viele Diskussionen geben, vor allem darüber, wie die Kosten mit dem Land geregelt werden. Die Bürger können gespannt sein, wie sich das entwickelt.















