(stm)

In der Landeshauptstadt Schwerin wird es vorerst keine Ausweitung der Rechte und Befugnisse für den Kommunalen Ordnungsdienst geben. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung, die von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 27. Januar 2025 angestoßen wurde. Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier legte dazu nuneine Informationsvorlage vor, die klärt, warum eine Erweiterung der Kompetenzen rechtlich nicht umsetzbar ist.

Hintergrund des Antrags

Die Stadtvertretung hatte den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob der Kommunale Ordnungsdienst künftig mehr Verantwortung im Bereich der Verkehrsüberwachung übernehmen könnte. Konkret ging es um die Kontrolle von Fahrradfahrern in verkehrsberuhigten Zonen wie Fußgängerzonen, Verstöße beim Nutzen von Mobiltelefonen auf dem Fahrrad, das Fahren zu zweit auf E-Scootern oder das unzulässige Befahren von Gehwegen. Ziel war es, den Ordnungsdienst mit zusätzlichen Befugnissen auszustatten, um solche Ordnungswidrigkeiten eigenständig feststellen und ahnden zu können.

Rechtliche Grenzen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Prüfung ergab jedoch, dass eine Ausweitung der Befugnisse an den rechtlichen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern scheitert. Eingriffe in den fließenden Verkehr – etwa das Anhalten von Radfahrern oder E-Scooter-Nutzern zur Feststellung von Verstößen – sind ausschließlich der Polizei vorbehalten. Dies regelt demnach die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens dieser Verordnung ist der Oberbürgermeister zwar für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz zuständig, nicht jedoch für deren Feststellung im fließenden Verkehr.

Um mögliche Interpretationsspielräume zu klären, wurde das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern einbezogen. Das Ministerium stellte nach Angaben des Oberbürgermeisters klar, dass die letzte Änderung der Landesverordnung im Jahr 2021 bewusst keine Erweiterung der Aufgaben der Ordnungsbehörden vorsah. Eingriffe in den Verkehr bleiben eine Domäne der Polizei, da dem Land keine weiteren Kompetenzen an die Kommunen übertragen werden sollten.

Kommentar:

Das Ergebnis der Prüfung ist eindeutig: Ohne eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlagen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern kann der Kommunale Ordnungsdienst in Schwerin keine zusätzlichen Befugnisse erhalten.


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