(stm/ Kommentar)
Die aktuelle Entwicklung rund um ein Grundstück nördlich der Möwenburgstraße offenbart ein beunruhigendes Muster städtischer Planungspolitik. Nach jahrelangen vergeblichen Versuchen, das Areal unter strengen städtebaulichen Auflagen zu entwickeln, hatte die Stadt im ISEK „Schwerin 2030“ endlich Klartext gesprochen: Hier sollte der dringend benötigte „nördliche Möwenburgpark“ entstehen. Doch kaum meldet sich ein neuer Investor, wirft die Verwaltung ihre eigenen Konzepte über Bord – und das in einem Verfahren, das alle Alarmglocken schrillen lassen sollte.
Die Warnemünder Bau GmbH verlangt nichts Geringeres, als dass die Stadt erst den Bebauungsplan beschließt, bevor der Investor überhaupt das Grundstück erwirbt. Diese ungewöhnliche Verfahrensweise dreht die normale Logik städtischer Planungshoheit auf den Kopf. Statt dass die Kommune die Entwicklung steuert, wird sie hier zum Erfüllungsgehilfen privater Interessen degradiert. Die vage formulierte Bedingung eines „alternativen Grünflächenstandorts“ wirkt wie ein Feigenblatt, das über den Bruch mit dem ISEK hinwegtäuschen soll.
Besonders pikant: Während die Stadt bei früheren Interessenten hart blieb und schließlich den Park beschloss, knickt sie nun ein – ausgerechnet bei einem Investor, der zunächst nicht auf ihre Auflagen reagiert hatte. Dieses selektive Durchsetzungsvermögen wirft die Frage auf: Gilt das ISEK nur so lange, bis sich jemand findet, der es ignoriert? Was bleibt dann noch von planerischer Glaubwürdigkeit?
Die Verwaltung begründet ihren Kurswechsel mit dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Doch diese Argumentation verfängt nicht. Es geht nicht um das Ob von Wohnbau, sondern um das Wo und Wie. Das ISEK war kein beliebiger Vorschlag, sondern das Ergebnis eines demokratischen Prozesses – genau für solche Fälle, in denen kurzfristige Interessen langfristige Ziele bedrohen.
Die Botschaft dieser Entwicklung ist verheerend: Städtische Planungskonzepte sind offenbar nur so verbindlich, wie es den jeweils Beteiligten passt. Wenn Investoren rufen, werden Entwicklungskonzepte zur Makulatur. Wenn die Verwaltung dann noch bereitwillig jedes Stöckchen apportiert, das ihr hingehalten wird, verlieren Bürger zurecht das Vertrauen in die Planungshoheit ihrer Kommune.
Die Stadtvertretung steht wie so oft an einem Scheideweg: Wird sie als demokratisch legitimiertes Gremium ihre eigenen Beschlüsse gegen kurzfristige Wirtschaftsinteressen verteidigen? Oder wird sie zum Handlanger einer Entwicklung, die am Ende nur einem dient: denen, die schon wissen, wie man sich städtische Planung untertan macht? Für die Werdervorstadt geht es dabei um mehr als nur um ein paar Quadratmeter Grünfläche – es geht um die Frage, wem die Stadt eigentlich gehört.
Hier können die öffentlichen Beratungstermine zu der Angelegenheit eingesehen werden:
https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=11175
Hier kann die Beschlussvorlage, sowie der „Bebauungsplan“ eingesehen und heruntergeladen werden:
Hier kann das ISEK 2030 angesehen und heruntergeladen werden – Man siehe hier Seite 37/38:















