Testlauf für Bezahlkarte laut Stadtverwaltung erfolgreich: Schwerin führt Debitkarten für Asylbewerber ein

(PM/LHSN)

Nach einem erfolgreichen Testlauf mit Überweisungen auf die Bezahlkarte hat die Landeshauptstadt Schwerin in dieser Woche begonnen, die neuen Bezahlkarten an alleinstehende Asylbewerber im Leistungsbezug auszugeben, die in der Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee untergebracht sind.

Genutzt wurde dazu der Auszahlungstag für den Montag April, an dem sie normalerweise die Barauszahlung im Stadthaus bekommen hätten. Zu jeder ausgegebenen Bezahlkarte kann auf dem Handy auch die zugehörige App heruntergeladen und eingerichtet werden, die es den Karteninhabern erleichtert, ihren Kontostand und Transaktionen einzusehen.

Für alle Familien und Ehepaare wurden die Bezahlkarten am Mittwoch direkt vor Ort ausgegeben. Grundsätzlich bekommt jede leistungsberechtigte erwachsene Person eine eigene Bezahlkarte. In Schwerin wird die Leistung für minderjährige Kinder auf die Karte der Mutter ausgezahlt.

Die Bezahlkarte funktioniert technisch wie eine Debitkarte. In der Handhabung gibt es keine Unterschiede zu einer normalen Debitkarte einer Bank. Mit dieser Karte können Geldabhebungen am Geldautomaten, aber auch in Geschäften erfolgen, es kann ganz normal der Einkauf mit der Karte bezahlt werden.

Pro Monat können pro Person bis zu 50,00 € in bar am Automaten oder kostenlos bei einem Einkauf an der Supermarktkasse abgehoben werden. In begründeten Einzelfällen kann die Behörde entscheiden, ob ein höherer Barbetrag zur Verfügung gestellt werden muss. Für die Stadtverwaltung stellt die Einführung der Karte ebenfalls eine große Erleichterung dar, da von Baugeldauszahlung auf automatisierte Überweisungsvorgänge umgestellt werden kann.

In den nächsten Wochen sollen auch die Bewohner und Bewohnerinnen der anderen beiden Gemeinschaftsunterkünfte auf die Bezahlkarte umgestellt werden.


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5 Antworten zu „Testlauf für Bezahlkarte laut Stadtverwaltung erfolgreich: Schwerin führt Debitkarten für Asylbewerber ein“

  1. Avatar von
    Anonymous

    Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben. Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. 2024 I Nr. 325)

  2. Avatar von
    Anonymous

    Die genauen Leistungen sollten mal veröffentlicht werden. Für Schutzsuchende in Gemeinschaftsunterkünften und mit eigener Wohnung. Hatte nicht die städtische WGS für die weitere Unterkunft einen Preis von 23,00 Euro pro Quadratmeter ermittelt?

  3. Avatar von
    Anonymous

    Ich dachte eigentlich die bekommen mehr. Klärt mich mal auf… sie werden in der Unterkunft vollverpflegt u. bekommen dann also nur 50 Taler Taschengeld ? Wie war es denn vorher ? Diese 50 € ins Heimatland zu verschicken ist aber auch nicht gerade doll gewesen.

  4. Avatar von
    Anonymous

    Wo ein Wille, ist auch ein Weg. Irgendwas gehört von „Tauschbörsen“ Gutschein von … kaufen und gegen Bargeld tauschen. Da kommen ggf. die Sozis ins Spiel.

  5. Avatar von
    Anonymous

    Na endlich, es wurde ja auch höchste Zeit die Verweigerungshaltung der von Sozis geführten Stadtverwaltung aufzugeben. Die Bezahlkarte wird die Anreize für illegale Migration senken, indem sie verhindert, dass Asylbewerber Geld aus staatlicher Unterstützung in ihre Herkunftsländer überweisen und damit „Schlepper“ finanzieren. Das ist schon mal ein wesentlicher Punkt. Angefürte Punkte wie Datenschutz und Freiheit laufen ins Leere denn Jedermann der mit seiner Debitkarte im Laden bezahlt ist gläsern. Hinten kackt die Ente denn der riesige Verwaltungsaufwand wird gesenkt und die Ausländerbehörde kann sich um so mehr auf die Integration oder Abschiebung konzentrieren.

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