(fab) Die geplanten Windkraftanlagen in Klein Rogahn mit einer Höhe von bis zu 250 Metern könnten das historische Stadtbild Schwerins beeinträchtigen. Der Oberbürgermeister hat nun in einer Stellungnahme zu einer Anfrage der afd dazu nähere Informationen gegeben.

Die Stadtverwaltung bestätigt demnach, dass die Stabsstelle Weltkulturerbe das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) um eine Beteiligung im Planungsverfahren gebeten hat. Am 12. März 2025 wurde eine Stellungnahme eingereicht, die eine Kulturerbeverträglichkeitsprüfung sowie weitere Visualisierungen fordert. Ein Fachgutachten des RREP Mecklenburg bewertet den Standort als hoch konfliktträchtig.

Die Stadt Schwerin verfolgt demnach nun ein gestuftes Verfahren zur Konfliktvermeidung, wie es im Managementplan der Welterbestätte „Residenzensemble Schwerin“ festgelegt ist. Zunächst werden nationale Stellen wie ICOMOS Deutschland und die Kultusministerkonferenz eingebunden. Sollte sich ein Konflikt abzeichnen, könnte eine Meldung an das UNESCO-Welterbekomitee erfolgen.

Rechtlich hat die Stadt jedoch nur begrenzte Möglichkeiten. Das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht Welterbestätten nicht als Träger öffentlicher Belange vor. Dennoch wird die Stabsstelle Weltkulturerbe in Windkraftverfahren im Umkreis Schwerins beteiligt. Eine Einwendung mit Vorbehalt weiterer Prüfungen ist möglich, hat aber keine automatisch aufschiebende Wirkung.

Der Fall erinnert an die Aberkennung des Welterbe-Status für das Dresdner Elbtal im Jahr 2009 aufgrund der Waldschlößchenbrücke. Ob die Windkraftanlagen in Klein Rogahn ähnliche Konsequenzen für Schwerin haben könnten, wird derzeit geprüft.

Die Stadt Schwerin betont, dass die Vertragsstaaten der Welterbekonvention in erster Linie für den Schutz der Stätten verantwortlich sind. Die weitere Vorgehensweise hängt von den Ergebnissen der laufenden Prüfungen ab.

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