(stm) Die Landeshauptstadt Schwerin plant nach einen frisch veröffentlichen Dokument konkrete Maßnahmen, um die Nutzung von E-Scootern und Leihfahrrädern im öffentlichen Raum zu ordnen. Grundlage dafür sind eine aktualisierte Straßen- und Grünflächensatzung sowie eine „verwaltungsinterne Regelung“, die noch in 2025 in Kraft treten soll.

Parkverbotszonen und Sammelstellen (Hubs) geplant

In der Innenstadt – einschließlich der Stadtteile Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt und Schelfstadt – sollen demnach Parkverbotszonen eingeführt werden Laut dem Dokument soll in diesen Bereichen „das Abstellen von E-Scootern nicht “ erlaubt werden, da der Mietvorgang automatisch dort beendet werden soll. Gleichzeitig sollen Sammelstellen (Hubs) geschaffen werden, um ein „konzentriertes und geordnetes Abstellen“ zu ermöglichen. Ein Übersichtsplan weist diese Zonen und Hubs aus, den Grunthalplatz und die Schlachterstraße.

Obergrenze von 300 E-Scootern

Die Stadt will zudem die Gesamtzahl der E-Scooter auf 300 Stück begrenzen. Als Begründung nennt die Verwaltung die „enge Bebauung“ der Innenstadt, „schmale Gehwege“ und den fehlenden Radwegausbau. Das Kontingent kann von einem oder mehreren Anbietern genutzt werden, wobei eine „ausgewogene Verteilung über das gesamte Stadtgebiet“ vorgeschrieben werden soll. Für Leihfahrräder gilt keine Obergrenze, was mit deren „besserer Öko-Bilanz“ begründet wird.

Gebühren ab 2025

Mit der neuen Satzung sollen von den Verleihern auch Nutzungsgebühren erhoben werden:

  • 1 Euro pro Monat je E-Scooter
  • 0,50 Euro pro Monat je Leihfahrrad

Die Differenzierung erklärt die Stadt damit, dass Leihfahrräder „geringere Nutzungsgebühren verursachen“ und umweltfreundlicher seien. Stationsgebundenes Carsharing wird mit 25 Euro pro Fahrzeug und Monat deutlich höher besteuert.

Stadtvertretung muss noch zustimmen

Die Regelungen müssen noch von der Stadtvertretung beschlossen werden, und soll am 6. Mai 2025 erstmalige öffentlich im Hauptausschuss beraten und besprochen werden.

Die Pläne zeigen, wie Schwerin Mikromobilität fördern will, ohne den öffentlichen Raum zu überlasten. Durch verbindliche Abstellregeln, Mengenbegrenzungen und Gebühren soll sichergestellt werden, dass E-Scooter und Leihfahrräder „stadtverträglich“ genutzt werden, ob das gelingt, werden die anstehenden Beratungen zeigen.

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