Neue Satzung soll Ferienwohnungen in Paulsstadt und Schelfstadt eindämmen

(stm)

Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum in den betroffenen Quartieren „besonders gefährdet“. Ein Grund dafür ist der stark wachsende Anteil von Ferienwohnungen seit der Aufnahme des Residenzensembles Schwerin in das UNESCO-Welterbe. Dieser Trend habe in den vergangenen Jahren zu einem überproportional hohen Ferienwohnungsbestand geführt – zulasten regulären Wohnraums.

Die Verwaltung betont: Dem Wohnraummangel könne „innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht auf andere Weise mit wirtschaftlichen Mitteln in angemessener Zeit begegnet werden“.

Was die Satzung regelt

Die Satzung stützt sich auf das Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und sieht unter anderem vorZweckentfremdungssatzung_fuer_d…:

  • Genehmigungspflicht: Wohnraum darf künftig nur noch mit Genehmigung des Oberbürgermeisters anderen Zwecken als dem Wohnen zugeführt werden.
  • Anzeigepflicht: Leerstand über sechs Monate sowie die Nutzung als Ferienwohnung müssen bei der Stadt gemeldet werden.
  • Wohnraumnummer: Für genehmigte Ferienwohnungen wird eine amtliche Nummer vergeben, die bei allen Angeboten sichtbar anzugeben ist.
  • Bestandsschutz: Bereits rechtmäßig genutzte Ferienwohnungen bleiben für fünf Jahre geschützt, müssen aber angezeigt werden.
  • Befristung: Die Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft und ist auf fünf Jahre angelegt.

Politische Dimension

Mit der Vorlage macht die Verwaltung deutlich, dass es keine echte Alternative gibt: „Im Sinne des Ziels der Beschlussvorlage gibt es keine Alternative zu einer Zweckentfremdungssatzung“. Gleichzeitig bedeutet die Umsetzung einen erheblichen Kontrollaufwand – zusätzliches Personal in der Verwaltung wird nötig.

Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier unterstützt die Initiative. Unterzeichnet ist die Beschlussvorlage bereits von ihm, jetzt liegt die Entscheidung bei der Stadtvertretung.

Bedeutung für Bewohner und Vermieter

Für Mieterinnen und Mieter in Paulsstadt und Schelfstadt wäre die Satzung ein Signal: Wohnraum soll in erster Linie Wohnraum bleiben. Eigentümer und Betreiber von Ferienwohnungen hingegen müssten sich auf strengere Regeln und Kontrollen einstellen.

Ob die Stadtvertretung die Satzung beschließt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden – doch schon jetzt ist klar: Der Umgang mit Ferienwohnungen wird zu einem Prüfstein für die städtische Wohnungspolitik.

Hier kann die Beschlussvorlage und der Satzungsentwurf eingesehen und heruntergeladen werden:


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