(fab) Am Montagabend war es voll im Zuschauerbereich des Rathauses. Nicht ohne Grund. Denn auf der Tagesordnung stand ein Punkt, wie es ihn in der Schweriner Geschichte eher selten gibt: das Bürgerbegehren zur Rücknahme des Verkaufs des Stadtteilparks mit Spielplatz in Lankow.

In einem Punkt waren sich alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter einig: Dass es ein erfolgreiches Bürgerbegehren gibt, sei sehr zu begrüßen. Und dass es nun auch zu einem Bürgerentscheid komme, sei ebenfalls ein gemeinsamer Nenner.

Streitpunkt Datum


Für Streit sorgte die Entscheidung, wann es zu einem Bürgerentscheid kommen solle. Während die Stadtverwaltung Mitte März vorschlug – am gleichen Tag wie die voraussichtlich anstehende Oberbürgermeisterwahl –, wollten andere den Termin erst im November festlegen.

Die CDU brachte kurzerhand den 25. Januar (oder 11.Januar) 2026 ins Spiel – fernab der kommenden Oberbürgermeisterwahl, also als Einzeltermin. Der Vorwurf aus Reihen der Stadtvertretung, man wolle die positiven Effekte, die ein zeitgleicher Oberbürgermeisterwahlkampf mit sich bringen würde, vermeiden, blieb von CDU und AfD ungehört.

CDU, Linke und AfD für Sondertermin – unnötige Zusatzkosten?


Am Ende setzte sich der Vorschlag der CDU mehrheitlich durch. Somit steht fest: Die Landeshauptstadt Schwerin wird den ersten Bürgerentscheid seit der Abwahl des ehemaligen Oberbürgermeisters Claussen im Jahr 2008 durchführen – und den ersten inhaltlichen Bürgerentscheid überhaupt. Da der Termin nicht am Tag der Oberbürgermeisterwahl stattfinden wird, rechnet die Stadt mit mindestens 100.000 Euro Mehrkosten für die Stadtkasse.

Die kostenneutralste Option – die Möglichkeit, das Anliegen des Bürgerbegehrens gleich zu übernehmen und den Verkaufsbeschluss zurückzunehmen, wie es die SPD und Stadtvertreter Stephan Martini forderten – erhielt keine Mehrheit.

Der Tag der Entscheidung über die Frage, ob die 4.800 Quadratmeter große Parkanlage samt Spielplatz am Standort dauerhaft erhalten bleibt, steht somit fest: Es soll Mitte/Ende Januar stattfinden.


Lesen Sie dazu auch gerne:

Stadt und Land erklären Bürgerbegehren für Bürgerentscheid zum Stadtteilpark Lankow für zulässig. – schwerin.news


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