(stm)

In einer aktuellen Stellungnahme hat Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier auf eine Bürgeranfrage von Klaus-Michael Rothe geantwortet, die sich mit dem Umgang der Stadt mit DDR-Architektur und der sogenannten „Ostmoderne“ befasst.

21 Denkmäler aus DDR-Zeiten erfasst


Laut dem Schreiben umfasst die Schweriner Denkmalliste rund 760 Einträge, von denen 21 explizit der DDR-Zeit (1949–1990) zugeordnet werden. Zwei weitere Verfahren laufen derzeit: eines für das Lenin-Kunstwerk auf dem Großen Dreesch und eines für ein Wandbild in der ehemaligen Komarow-Schule in der Weststadt. Weitere Aufnahmen in die Denkmalliste sind momentan nicht vorgesehen.

Touristische Vermarktung nur am Rande


Auf die Frage, ob die Stadt DDR-Denkmäler gezielt touristisch vermarktet, heißt es, dass in einer bereits existierenden Architekturführung auch Bauten aus dieser Epoche erwähnt werden. Ein eigenes Format speziell für die „Ostmoderne“ ist jedoch nicht geplant.

Haltestellen sollen nicht umbenannt werden


Die Idee, markante DDR-Bauten wie die Hyparschale von Ulrich Müther durch Haltestellennamen sichtbarer zu machen, lehnt die Stadt ab. Haltestellennamen dienen in erster Linie der Orientierung und sollen kurz und prägnant bleiben. Umbenennungen seien unerwünscht, da sie die Wiedererkennung erschweren. Im Fall der Kongresshalle sei das Baudenkmal bereits im Namen präsent – ein Verweis auf die nahegelegene Gaststätte „Panorama“ oder die Hyparschale sei nicht vorgesehen.

Keine Ausweitung des DDR-Denkmalschutzes geplant


Zusammenfassend zeigt die Antwort der Stadtverwaltung eine zurückhaltende Haltung: Zwar werden bestehende DDR-Denkmäler anerkannt, eine Ausweitung der Liste oder eine aktivere Vermarktung ist jedoch nicht geplant. Die „Ostmoderne“ bleibt damit ein Nischenthema im Schweriner Stadtmarketing.


Hier kann die Anfrage, nebst Antworten des Oberbürgermeister eingesehen und heruntergeladen werden:


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