(stm)
Die Fahrt mit dem Taxi in der Landeshauptstadt Schwerin wird zum Jahreswechsel 2026 wohl deutlich teurer. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat als zuständige Genehmigungsbehörde die vierte Änderung der Taxiverordnung beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Neufassung sieht umfassende Erhöhungen der Beförderungsentgelte vor, die Grundpreise, Kilometerentgelte und diverse Zuschläge betreffen. Am heutigen 3. November hat die Stadt die entsprechende Bekanntmachung auf ihrer Internetseite veröffentlich.
Parchim als Genemigungsstelle
Die Entscheidung über die Taxitarife in der Landeshauptstadt fällt nicht im Schweriner Rathaus, sondern im Landratsamt in Parchim. Diese Zuständigkeitsregelung ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz des Bundes in Verbindung mit Landesverordnungen Mecklenburg-Vorpommerns, die die Aufgabe auf den umgebenden Landkreis übertragen haben.
Was teurer wird
Konkret steigt der Grundtarif für jede Fahrt. Künftig werden werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 4,50 Euro fällig, anstelle der bisherigen 4,00 Euro. Im Nachtverkehr von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erhöht sich der Grundpreis von 4,50 Euro auf 4,90 Euro.
Ebenfalls angehoben werden die Kilometertarife. Im Tagtarif kostet der erste und zweite Kilometer nun 4,00 Euro pro Kilometer statt wie bisher 3,40 Euro. Für den dritten und vierten Kilometer werden 3,50 Euro fällig, eine Erhöhung um einen Euro. Jeder weitere Kilometer ab dem fünften Kilometer schlägt mit 2,30 Euro zu Buche, was einer Steigerung von 20 Cent entspricht.
Im Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif steigen die Entgelte auf 4,30 Euro für den ersten und zweiten Kilometer, auf 3,90 Euro für den dritten und vierten Kilometer und auf 2,40 Euro für jeden weiteren Kilometer ab dem fünften. Bislang lagen diese Sätze bei 3,70 Euro, 2,90 Euro und 2,20 Euro.
Höhere Gebühr auch bei „Wartezeit“ und Inklusionstaxen
Nicht nur die Fahrtkosten selbst, sondern auch die Wartezeiten verteuern sich. Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag verursacht werden, werden künftig mit 45,00 Euro pro Stunde berechnet, eine Erhöhung um fünf Euro. Für die Beförderung in einem Großraumtaxi, definiert als Pkw mit mindestens sechs Sitzplätzen einschließlich Fahrer, wird ab der Mitnahme des fünften Fahrgastes ein pauschaler Aufschlag von 8,00 Euro erhoben. Bisher betrug dieser Zuschlag 7,00 Euro.
Ebenfalls angepasst werden die Zuschläge für die Inanspruchnahme spezieller Inklusionstaxis. Die Beförderung einer Person im Rollstuhl in einem dafür umgerüsteten Fahrzeug kostet zukünftig 19,00 Euro pro Fahrt, ein Plus von 1,50 Euro. Das Umsetzen einer Person, für das zwei Transportpersonen erforderlich sind, wird mit 38,00 Euro berechnet, eine Erhöhung um drei Euro.
Technisch wird die Verordnung um den Begriff des EU-Taxameters ergänzt. Künftig ist von einem „Fahrpreisanzeiger/EU-Taxameter“ die Rede, was eine Angleichung an europäische technische Standards bedeutet.
Für die Umstellung der Taxameter in den Fahrzeugen sieht der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vor. Die Taxiunternehmen haben nach dem Inkrafttreten der Verordnung acht Wochen Zeit, ihre Geräte auf die neuen Tarife umzustellen. Bis spätestens 26. Februar 2026 muss diese Umstellung abgeschlossen sein. Bis dahin gilt für Fahrzeuge, deren Taxameter noch nicht angepasst wurden, der bisherige Tarifstand der dritten Änderungsverordnung vom 27. Januar 2023. Für Fahrgäste kann dies in den ersten Wochen des Jahres 2026 zu unterschiedlichen Preisausweisen für vergleichbare Strecken führen.
Die nun beschlossene vierte Änderung setzt eine Reihe von Novellen fort. Die aktuell gültigen Preise waren erst mit der dritten Änderung zum 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Die Anpassungen reagieren auf die gestiegenen Betriebskosten der Taxiunternehmen und sollen die wirtschaftliche Grundlage des für den urbanen Nahverkehr wichtigen Taxigewerbes in Schwerin sichern.
Hier kann die neuste Fassung heruntergeladen und eingesehen werden:
















