(red)

Der Streit um den Termin des Bürgerentscheids zum Stadtteilpark Lankow geht in die nächste Runde. Die Rechtsaufsicht im Innenministerium hat den Eingang einer Beschwerde aus der Schweriner Stadtvertretung bestätigt – und damit offiziell mitgeteilt, dass der Beschluss vom 10. November 2025 nun aufsichtlich geprüft wird. In dem Beschluss hatte die Mehrheit der Stadtvertretung den Bürgerentscheid auf den 25. Januar 2026 gelegt und eine ausschließliche Briefabstimmung beschlossen.

In der Antwort des Ministeriums heißt es knapp, man werde „zu gegebener Zeit über das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung informieren“. Mehr steht dort nicht – und doch ist die Botschaft deutlich. Die Kommunalaufsicht nimmt den Vorgang nicht einfach zur Kenntnis, sondern behandelt ihn als Prüffall. Gerade weil die Stadtvertretung sich mit ihrem Januar-Beschluss bewusst gegen die Linie von Oberbürgermeister und Innenministerium gestellt hat, ist das politisch wie rechtlich brisant.

Ausgangspunkt ist der Beschluss vom 10. November: Die Stadtvertretung wies den Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Januar-Termin zurück, bestätigte den 25. Januar 2026 als Abstimmungstag und beschloss zugleich, den ersten Bürgerentscheid der Landeshauptstadt ausschließlich per Briefabstimmung durchzuführen. Der Oberbürgermeister hatte den ursprünglichen Termin beanstandet, weil für einen separaten Bürgerentscheid im Januar weder das erforderliche Benehmen mit der Rechtsaufsicht vorlag noch eine seriöse Kostendeckung für die zusätzlich veranschlagten rund 100.000 Euro Mehrkosten.

Genau an diesen Punkten setzt die Beschwerde eines Stadtvertreters an, die nun im Innenministerium liegt. Sie macht geltend, dass die Stadtvertretung zwar formal über den Widerspruch abgestimmt habe, die zugrunde liegenden Rechtsmängel aber unverändert fortbestünden. Weder sei für den Januar-Termin ein Benehmen mit der Aufsichtsbehörde hergestellt worden, noch könne der Verweis auf die künftig wegfallende Besoldung des Oberbürgermeisters als tragfähiger Deckungsvorschlag durchgehen. Zudem seien die Kosten einer reinen Briefwahl wesentlich höher als die zweckentfremdete „Besoldung des Oberbürgermeisters“.

Mit der Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht ist noch keine Entscheidung gefallen. Klar ist aber: Solange das Ministerium die Sache prüft, bleibt der Beschluss politisch umstritten und rechtlich unsicher. Bereits der Widerspruch des Oberbürgermeisters nach der Kommunalverfassung hatte zur Folge, dass der ursprüngliche Termin nicht einfach vollzogen werden durfte. Nun steht zusätzlich die Frage im Raum, ob die jüngste Entscheidung der Stadtvertretung überhaupt vollziehbar ist – oder ob die Rechtsaufsicht eingreifen und den Januar-Termin kassieren muss.

Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens und die Menschen in Lankow ist das mehr als eine juristische Fußnote. Sie haben über 5.000 Unterschriften für den Erhalt des Stadtteilparks gesammelt und erwarten nun ein faires, rechtssicheres Verfahren. Ob der Bürgerentscheid mitten im Winter als reiner Briefwahlgang stattfindet oder gemeinsam mit der Oberbürgermeisterwahl im Frühjahr, entscheidet maßgeblich darüber, wie viele Schwerinerinnen und Schweriner sich überhaupt beteiligen können.

Das Innenministerium hält sich bisher bedeckt. Mit der nüchternen Eingangsbestätigung ist lediglich klar: Die Akte „Bürgerentscheid Lankow – Januartermin“ liegt auf dem Tisch der Rechtsaufsicht. Ob der Beschluss der Stadtvertretung Bestand hat oder erneut korrigiert werden muss, wird nun in Schwerin nicht nur politisch, sondern auch aufsichtsrechtlich entschieden.


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