(stm/red)
Schwerin/Parchim. Tabakfreie Nikotinbeutel, oft als „Nicotine Pouches“ beworben, dürfen in Schwerin vorerst nicht mehr verkauft oder abgegeben werden. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Landrats des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 18. Dezember 2025 – sie gilt ausdrücklich auch für die Landeshauptstadt Schwerin.
Damit rücken Produkte in den Fokus, die in den vergangenen Monaten immer sichtbarer geworden sind: kleine Beutel, die unter die Lippe gelegt werden, in vielen Geschmacksrichtungen, teils mit hohen Nikotinstärken. Die zuständige Lebensmittelüberwachung sieht hier ein Problem: Aus Sicht der Behörde handelt es sich um Produkte, die wie ein „Lebensmittel“ konsumiert werden – und zwar ohne die nötige Zulassung für diese Art von Ware.
Die Verfügung richtet sich nicht nur an einzelne Läden. Sie umfasst den stationären Handel genauso wie Versand und Online-Verkauf. Auch das kostenlose Abgeben – etwa als Probe – wird ausdrücklich mit erfasst.
Als Begründung nennt die Behörde vor allem den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher – und verweist auf Risiken durch Nikotin (Suchtpotenzial, mögliche Vergiftungserscheinungen, besonders problematisch bei Jugendlichen und Nichtrauchenden). Gleichzeitig ordnet der Landkreis an, dass die Regelung sofort gilt – also nicht erst nach einem langen Rechtsstreit.
Wichtig: Nikotinkaugummis zur Rauchentwöhnung sind davon nicht betroffen, sofern sie als Arzneimittel eingestuft sind (also klassische Nikotinersatzpräparate aus der Apotheke).
Ob und wie schnell sich das im Alltag bemerkbar macht, hängt nun davon ab, wie konsequent kontrolliert wird – klar ist aber: Wer Nikotinbeutel in Schwerin weiter anbietet, bewegt sich nach Auffassung der zuständigen Behörde jetzt im klaren Widerspruch zu dieser Anordnung.
Hier kann die entsprechende Allgemeinverfügung eingesehen und heruntergeladen werden:
















