(stm)

Seit Dezember 2025 müssen sich Menschen, die Anliegen bei der Schweriner Ausländerbehörde erledigen wollen, auf geänderte Öffnungszeiten einstellen: Vorsprachen sind montags nicht mehr möglich. Auch im Jahr 2026 bleibt der Bürgerservice der Behörde „bis auf Weiteres“ auf zwei Tage pro Woche beschränkt.

Geöffnet ist die Ausländerbehörde demnach nur dienstags und donnerstags – jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr. Wer vor Ort etwas klären möchte, soll grundsätzlich vorab einen Termin buchen. Das ist online über die Terminvergabe der Stadt möglich: www.schwerin.de/terminvergabe. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen bereits bei der Buchung auswählen, was laut Behörde die Bearbeitung erleichtern und Wartezeiten reduzieren soll.

Spontane Vorsprachen sind weiterhin möglich, allerdings nur in dringenden Angelegenheiten. Die Ausländerbehörde empfiehlt deshalb, Termine frühzeitig zu reservieren – insbesondere, weil durch das eingeschränkte Zeitfenster pro Woche weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen als zuvor.


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