(PM/LHSN)

Der Jahreswechsel und das Silvesterfeuerwerk stehen vor der Tür: Um sicherzustellen, dass Unfälle, Verletzungen und Brände vermieden werden, informiert die Stadtverwaltung über den verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk und die Regelungen der Allgemeinverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Landeshauptstadt.

Danach ist in Schwerin das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 weiterhin nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. In einem Umkreis von 50 Metern um besonders schutzwürdige Gebäude wie Kirchen, Krankenhäuser und Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Objekte wie reetgedeckte Häuser, Tankstellen und Holzlager ist das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 verboten. 

Der Sicherheitsradius zu besonders brandempfindlichen Objekten erweitert sich auf 200 Meter, wenn Pyrotechnik der Kategorie F2 mit Steigwirkung wie Feuerwerksbatterien oder Raketen verwendet werden.

Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Die „Allgemeinverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember und 1. Januar in der Landeshauptstadt Schwerin“ kann im Ortsrecht unter www.schwerin.de/ortsrecht in der Rubrik Ordnung, Sicherheit und Verkehr nachgelesen werden.

Über diese Regelungen hinaus wurde in Schwerin kein Böllerverbot für bestimmte Orte erlassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Verwenden von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist. Zudem ist auch das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen in Mecklenburg-Vorpommern nicht erlaubt. Diese können bei unkontrollierter Landung Brände verursachen. 

Damit Müll- und Altpapiertonnen nicht absichtlich angezündet werden, sollten sie zum Jahreswechsel möglichst von öffentlichen Flächen entfernt werden. „Das Silvesterfeuerwerk ist ein traditioneller Höhepunkt zum Jahreswechsel, doch beim Umgang mit Pyrotechnik ist Vorsicht geboten. In Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Rettungsdienst und der Feuerwehr möchten wir als städtische Ordnungsbehörde noch einmal betonen, wie wichtig es ist, sicher und verantwortungsbewusst zu handeln. Besonders illegale Feuerwerkskörper bergen schwerwiegende Risiken für Gesundheit und Leben. Erwachsene müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu gefährlicher Pyrotechnik haben und alle gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Zudem appelliere ich an alle, Rücksicht auf ältere Mitbürger, Tiere und die Umwelt zu nehmen, um das Fest harmonisch und sicher zu gestalten“, so der Schweriner Ordnungsdezernent Silvio Horn.

Sicherheit von Pyrotechnik erkennbar

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar (dazu gehören Raketen aller Art, Kanonenschläge etc.). Um sicher zu gehen, dass die Silvesterfeier nicht im persönlichen Desaster endet, wird eindringlich empfohlen, nur Pyrotechnik mit entsprechender Zulassungskennzeichnung zu verwenden und diese ausschließlich im seriösen Handel zu erwerben. Bei Internetkäufen von unbekannten Händlern oder gar Privatleuten besteht stets das Risiko, lebensgefährliche Nachbauten geliefert zu bekommen. Nicht nur der Handel, auch das Verwenden ist strafbar.

Sauberkeit nach Silvester sollte Ehrensache sein

„Es liegt an uns allen, dafür zu sorgen, dass die Straßen und Plätze nach dem Silvesterfeuerwerk nicht von Müll überzogen sind. Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger, darauf zu achten, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen und auch Mitmenschen darauf hinzuweisen, wenn etwas übersehen wurde. So unterstützen wir nicht nur die Stadtreinigung, sondern tragen gemeinsam dazu bei, dass unsere Stadt auch am Neujahrsmorgen ein angenehmer Ort bleibt“, ruft Ordnungsdezernent Silvio Horn die Schweriner zu Verantwortung auf.


Werbung:



Werbung:





Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Auch interessant: