(red)
Wer in der Altstadt rund um den Dom unterwegs ist, dürfte es erst merken, wenn Schilder stehen – oder wenn es plötzlich teurer wird, falsch zu fahren: Für Teilbereiche von Puschkinstraße, Domhof, Domstraße und Schlachterstraße ist eine Teileinziehung jetzt bestandskräftig. Heißt: Diese Straßen bleiben öffentlich, aber ihre Nutzung wird rechtlich neu begrenzt.
Kern der Änderung: Die betroffenen Abschnitte sind künftig im Wesentlichen für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radverkehr vorgesehen. Kfz-Verkehr ist dort nicht mehr „einfach so“ gemeint, sondern nur noch als Zufahrt (also z. B. für Anlieger/Grundstücke) und für Lieferverkehr. Genau diese Einschränkung ist der Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung.
Dass das Thema bislang kaum Wellen geschlagen hat, liegt auch am Verfahren: Die Pläne lagen öffentlich aus – vom 12. November bis 11. Dezember 2025. Einwendungen gingen nicht ein. Ergebnis: Seit 06. Januar 2026 ist die Teileinziehung rechtskräftig.
Was bedeutet das im Alltag? Für viele wird es auf eine simple Frage hinauslaufen: Bin ich hier noch „durchfahrberechtigt“ – oder nur noch, wenn ich wirklich zufahre oder liefere? Wie streng das künftig gelebt wird, hängt anschließend vor allem von der konkreten verkehrsrechtlichen Umsetzung (Beschilderung/Anordnungen/Kontrolle) ab. Die rechtliche Grundlage dafür ist mit der Bestandskraft jedenfalls gelegt.













