In diesen Straßen der Schweriner Altstadt dürfen Autos künftig nur noch „zum Liefern“ rein

(red)

Wer in der Altstadt rund um den Dom unterwegs ist, dürfte es erst merken, wenn Schilder stehen – oder wenn es plötzlich teurer wird, falsch zu fahren: Für Teilbereiche von Puschkinstraße, Domhof, Domstraße und Schlachterstraße ist eine Teileinziehung jetzt bestandskräftig. Heißt: Diese Straßen bleiben öffentlich, aber ihre Nutzung wird rechtlich neu begrenzt.

Kern der Änderung: Die betroffenen Abschnitte sind künftig im Wesentlichen für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radverkehr vorgesehen. Kfz-Verkehr ist dort nicht mehr „einfach so“ gemeint, sondern nur noch als Zufahrt (also z. B. für Anlieger/Grundstücke) und für Lieferverkehr. Genau diese Einschränkung ist der Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung.

Dass das Thema bislang kaum Wellen geschlagen hat, liegt auch am Verfahren: Die Pläne lagen öffentlich aus – vom 12. November bis 11. Dezember 2025. Einwendungen gingen nicht ein. Ergebnis: Seit 06. Januar 2026 ist die Teileinziehung rechtskräftig.

Was bedeutet das im Alltag? Für viele wird es auf eine simple Frage hinauslaufen: Bin ich hier noch „durchfahrberechtigt“ – oder nur noch, wenn ich wirklich zufahre oder liefere? Wie streng das künftig gelebt wird, hängt anschließend vor allem von der konkreten verkehrsrechtlichen Umsetzung (Beschilderung/Anordnungen/Kontrolle) ab. Die rechtliche Grundlage dafür ist mit der Bestandskraft jedenfalls gelegt.


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