(red/ Kommentar) Wer in Schwerin für den anstehenden Bürgerentscheid öffentlich werben will (Plakate, Banner, Werbeflächen an und um Gebäude der Stadt), bekommt von der Stadt eine klare Botschaft: Im Stadtbild gibt es dafür keine „Wahlwerbung-Regeln“ – sondern Sondernutzung. Und Sondernutzung kostet Geld – und das zahlt man nicht der Stadt, sondern einem privaten Vertragspartner.

Auslöser ist eine Anfrage eines Stadtvertreters vom 18. Dezember 2025 an die Wahlbehörde: Ab wann darf für den Bürgerentscheid plakatiert werden? Die Antwort der Stadt fällt nicht nur nüchtern aus – sie ist politisch explosiv und bedeutet nichts anderes als:

Sichtbarkeit für einen Bürgerentscheid im Schweriner Stadtbild gibt’s nicht als „demokratischen Standard“, sondern als kostenpflichtiges Werbeprodukt.

Demokratischer Bürgerentscheid ist „keine Wahl“ – Sondernutzung regelt es nicht – also: Geld bezahlen – an privaten Vertragspartner.

Die Stadt erklärt: Ein Bürgerentscheid sei zwar „ähnlich organisiert wie eine Wahl“, rechtlich aber keine Wahl mit Parteien oder Bewerbern. Deshalb würden die straßenrechtlichen Sonderregelungen, die Schwerin für klassische Wahlwerbung (Parteien/Kandidaten) in einer Allgemeinverfügung festlegt, für den Bürgerentscheid nicht greifen. Wörtlich heißt es sinngemäß: Unter „Wahlen“ sei ein Bürgerentscheid nicht zu fassen; ein „Wahlkampf zwischen Bewerbern, Parteien oder Organisationen“ sei „nicht zu erwarten“.

Damit ist die Richtung gesetzt: Plakate und Banner auf öffentlichem Straßen- und Grünland gelten laut Stadt grundsätzlich als genehmigungspflichtige Sondernutzung. Eine Erlaubnis- oder Gebührenbefreiung für Bürgerentscheide sei allerdings in der aktuell geltenden Straßen- und Grünflächensatzung nicht vorgesehen. Da es dort keine Regelungen gibt, sei eine Erlaubnis nicht möglich.

Und dann kommt der Satz, der die Debatte wirklich anheizt: Die Landeshauptstadt Schwerin teilt mit, sie habe die Werberechte auf öffentlichem Verkehrsgrund vertraglich an die Ströer City-Marketing GmbH Schwerin & Co. KG übertragen. Während der Vertragslaufzeit werde die Stadt „keinem Dritten gestatten“, auf städtischem Grund Werbung zu betreiben, die den Vertragsgegenstand berührt. Für „geordnete Werbung im öffentlichen Verkehrsraum“ stünden daher verschiedene Werbemöglichkeiten über Ströer zur Verfügung – inklusive namentlich genanntem Ansprechpartner und Telefonnummer.

Übersetzt ins echte Leben: Wer in Schwerin im öffentlichen Raum im Rahmen eines „Bürgerentscheids“ sichtbar werden will, soll das nach Lesart der Verwaltung nicht wie Parteien im Wahlkampf über erleichterte Wahlwerbung tun können, sondern wie ein normaler Werbekunde – mit Antrag, Genehmigung, Gebühren und am Ende über die Vermarktung eines privaten Werbepartners.

Kein Geld – keine Werbung

Das trifft Bürgerinitiativen dort, wo es weh tut: beim Geld. Ein Bürgerentscheid lebt von Beteiligung, Präsenz, Argumenten im Alltag – im Treppenhaus, an Laternen, an Wegen, im Viertel. Wenn der öffentliche Raum dafür nicht als demokratischer Debattenraum behandelt wird, sondern als gebührenpflichtige Werbefläche, entsteht ein Effekt, den man kaum anders beschreiben kann als eine faktische Paywall: Sichtbarkeit gegen Kasse.

Natürlich bleibt Werbung auf Privatflächen möglich – Zäune, Fenster, Vorgärten, private Grundstücke. Aber der zentrale Ort politischer Kommunikation, der öffentliche Raum, wird in der Antwort der Stadt gerade nicht als neutraler Ort für bürgerschaftliche Meinungsbildung verstanden, sondern als vertraglich gebundene Werbezone.

Politisch ist das ein harter Stoff. Denn die Stadt sagt im Kern: Bei Wahlen gibt es Sonderregeln – bei Bürgerentscheiden nicht. Genau in dem Moment, in dem Bürgerinnen und Bürger direkt über eine Sachfrage entscheiden sollen, wird ihre Kampagne straßenrechtlich wie normale Werbung behandelt. Und für „geordnete Werbung“ wird ein Konzessionär genannt.

Ob das am Ende rechtlich Bestand hat, ist eine andere Frage. Aber faktisch steht jetzt schon fest: Wer den Bürgerentscheid in Schwerin aktiv begleiten will, bekommt von der Verwaltung keine Einladung zur demokratischen Debatte im Stadtbild – sondern einen Kostenhinweis, ausgelagert an ein Privatunternehmen.

Die Bürgerinitiative dürfte daher nicht nur über Plakate reden, sondern über Grundsätzliches: Wie ernst nimmt die Stadt direkte Demokratie, wenn ihr öffentlicher Raum für bürgerschaftliche Kampagnen nicht wie Wahlwerbung behandelt wird? Und warum wird ausgerechnet beim Bürgerentscheid argumentiert, ein „Wahlkampf“ sei „nicht zu erwarten“?

Bürgerinitiative wollte Ströer nutzen, aber …

Ströer ist also bei Bürgerentscheiden in Schwerin die einzige zugängliche öffentliche Plattform. Die Stadt Schwerin wurde in den vergangenen Jahren nicht müde, Ströer immer wieder zu bewerben: Bild-Upload Ströer RoadSideScreens | Stadtmarketing Schwerin – Landeshauptstadt Schwerin

Von Ströer wurde Aktiven der Bürgerbewegung mitgeteilt, dass es beispielsweise 1.500 Euro plus „x“ kosten würde, wenn sie fünf Werktage lang Werbung ausschließlich an den Digitalflächen (jeweils 10 Sekunden Einblendung) schalten würden.

Demokratie „privatisiert“ – und nur, wenn man es sich leisten kann

Wer es in Schwerin also schafft, mit über 4.000 gültigen Unterschriften bei einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid auszulösen, sollte nicht nur Ressourcen einplanen, um das Thema zu bewerben, Gegenpositionen zu begegnen, Flyer zu drucken etc., sondern auch einem Privatunternehmen Geld zu zahlen, um im öffentlichen Raum sichtbar zu werden, weil die Stadt keine Sondernutzung erteilen wird.


Hier die offizielle Antwort der Stadt auf die Frage, wann, wie und wo man als befürwortende Bürgerinitiative Werbung im öffentlichen Raum anbringen darf:

„Sehr geehrter Herr „…“

Ein Bürgerentscheid ist rechtlich eine Abstimmung über eine Sachfrage – zwar ähnlich organisiert wie eine Wahl -, aber formal nicht dasselbe wie eine Wahl mit Parteien und Bewerbern. Für klassische Wahlwerbung (Plakate von Parteien/Kandidaten) gibt es straßenrechtliche Sonderregelugen, die durch die Landeshauptstadt Schwerin in der derzeit gültigen Allgemeinverfügung konkret dargestellt sind. Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin regelt die Werbemöglichkeiten im Rahmen von Wahlen. Unter dem Begriff Wahlen ist ein Bürgerentscheid nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in Verbindung mit dem Landeswahlgesetz M-V nicht zu fassen. Beim Bürgerentscheid handelt es sich um eine Abstimmung durch die Bürger zu einem Sachverhalt, ein Wahlkampf zwischen Bewerbern, Parteien oder Organisationen ist nicht zu erwarten.

Also gilt für einen Bürgerentscheid : Die Nutzung von öffentlichem Straßen- und Grünfläche für Plakate oder Banner ist grundsätzlich eine Sondernutzung, die genehmigungspflichtig ist. Eine Erlaubnis– oder Gebührenbefreiung ist für Bürgerentscheide nach der aktuell geltenden Straßen- und Grünflächensatzung nicht vorgesehen. Die Landeshauptstadt Schwerin hat vertraglich die Werberechte auf öffentlichen Verkehrsgrund an die Fa. Ströer City-Marketing GmbH Schwerin Co. KG übertragen. Entsprechend dem Vertrag in der aktuellen Fassung wird die Stadt Schwerin während der Laufzeit des Vertrages keinem Dritten gestatten, auf städtischem Grund und Boden Werbung zu betreiben, die den Gegenstand des Vertrages berührt. So stehen für eine geordnete Werbung im öffentlichen Verkehrsraum verschiedene Werbemöglichkeiten über die Firma Ströer City Marketing GmbH Schwerin, (Ansprechpartner Herr von B…., (Tel. 0385-………. ) zur Verfügung.“


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