Sichtbarkeit nur bei Ströer? So begründet Schwerin das öffentliche „Plakat und Werbeverbot“ beim Bürgerentscheid

(red/ Kommentar) Wer in Schwerin für den anstehenden Bürgerentscheid öffentlich werben will (Plakate, Banner, Werbeflächen an und um Gebäude der Stadt), bekommt von der Stadt eine klare Botschaft: Im Stadtbild gibt es dafür keine „Wahlwerbung-Regeln“ – sondern Sondernutzung. Und Sondernutzung kostet Geld – und das zahlt man nicht der Stadt, sondern einem privaten Vertragspartner. Auslöser … Sichtbarkeit nur bei Ströer? So begründet Schwerin das öffentliche „Plakat und Werbeverbot“ beim Bürgerentscheid weiterlesen