Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft beim Bürgerentscheid in Schwerin auf ein klares Votum gegen den Verkauf des Spielplatzes „Kieler Straße“. „Wir bitten alle wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schweriner nachdrücklich, sich am Bürgerentscheid zu beteiligen und im Sinne der Kinder mit JA zu stimmen. Dabei hoffen wir natürlich auch auf die Unterstützung möglichst vieler 16- und 17-jähriger Jugendlicher, die beim Bürgerentscheid wahlberechtigt sind. Dass sich mehr als 4.000 Wahlberechtigte für diesen Bürgerentscheid engagiert haben, ist ein klares Zeichen, dass es hier eine positive Entscheidung geben muss, die die Kinderinteressen in den Mittelpunkt stellt. Der Spielplatz ,Kieler Straße‘ muss erhalten bleiben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Städte sind Lebensraum für alle Menschen. Sie müssen attraktive Angebote für alle Generationen vorhalten und zukunftsgerecht gestaltet sein, so dass sich die Menschen von heute sowie von morgen wohlfühlen, gesund entwickeln und entfalten können. Dabei sind Spielflächen wichtige Bausteine für die Entwicklung von Kindern. Kinder brauchen das Spiel wie Nahrung und Schlaf. Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern, das ihre sozialen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten fördert. Das Recht auf Spiel, gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention, trat in Deutschland 1992 in Kraft und bekräftigt die Möglichkeit für eine lebenswerte und gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen innerhalb von kommunalen Gebietskörperschaften“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hatte bereits im letzten Jahr gegenüber der Kommunalaufsicht den Verkauf des Spielplatzes kritisiert, da dieser ohne die gesetzliche vorgeschriebene Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und ohne Kindeswohlprüfung getroffen wurde. Bei dem Beschluss der Schweriner Stadtvertretung lag und liegt ein eklatanter Verstoß gegen die Kinderrechte vor, und zwar sowohl gegen das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern als auch gegen die Kindergrundrechte, die im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen sind. Dieser Rechtsverstoß kann nun durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid behoben werden.

Beim Bürgerentscheid ist die gestellte Frage nur dann zustimmend entscheiden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA beantwortet wird und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. „Aufgrund dieser hohen Hürden und der Tatsache, dass nur eine Abstimmung per Briefwahl möglich ist und Postlaufzeiten von drei bis vier Werktagen zu berücksichtigen sind, drängt die Zeit. Deshalb unser nachdrücklicher Appell: Nicht zögern, am besten noch heute mit JA stimmen und den Spielplatz ,Kieler Straße‘ für die Kinder retten!“


Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, bei ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen und der Überwindung von Kinderarmut. Ziel ist insgesamt die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder in Deutschland.


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